Gesundheitsschutz - aber nicht für Lehrer!
Erschöpfte und ausgebrannte Lehrer - immer wieder schockieren Berichte über Betroffene, die am Ende ihrer Kraft sind und wochenlang in Kliniken behandelt werden müssen. Manche schaffen den Wiedereinstieg nicht mehr und gehen deshalb vorzeitig in Ruhestand. Dass der Arbeitsplatz Schule besonders belastet, wird von niemandem ernsthaft bestritten. Obwohl das so ist, gibt es für die Beschäftigten aber immer noch keinen wirksamen Arbeitsschutz. Das ist aus Sicht des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), ein Skandal.
10.05.2013 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.Mit einer Petition hat sich BLLV-Präsident Klaus Wenzel nun an den Bayerischen Landtag gewandt. Er fordert die Abgeordneten auf, möglichst rasch Schritte einzuleiten, damit das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz und die damit verbundene EG-Rahmenrichtlinie "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" endlich an allen Schularten umgesetzt werden kann. "Es muss selbstverständlich werden, dass Betriebsärzte, Psychologen und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen." Ziel sollte der Aufbau eines professionellen Gesundheitsmanagements sein. Die Petition steht für kommenden Dienstag auf der Tagesordnung des Ausschusses Öffentlicher Dienst im Landtag.
"Der Handlungsbedarf ist groß", betonte Wenzel heute in München. So zeigten Feststellungen über Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen immer deutlicher, dass vom Arbeitsplatz Schule eine besondere Gefährdung der Gesundheit ausgehe. "Zwar stagniere die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten, die aufgrund der hohen Belastung an ihrem Arbeitsplatz krank werden oder vorzeitig in Pension gehen müssen, aber auf hohem Niveau", sagte Wenzel. In psychosomatischen Kliniken würden jedenfalls auffallend viele Lehrkräfte behandelt. Für die gesundheitlich Betroffenen verbinde sich häufig eine tragische Berufs- und Lebensgeschichte, einhergehend mit erheblichen Zusatzkosten für den Staat durch Beihilfe für ärztliche Leistungen, Klinikaufenthalte, Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Wenig beachtet werde auch die Tatsache, dass, werde ein Lehrer krank, immer auch andere Kollegen belastet würden. "Sie müssen die Fehlzeiten ausgleichen, was in der Regel Mehrarbeit bedeutet."
"Die Problematik wird seit vielen Jahren von Wissenschaftlern und Ärzten bestätigt", betonte Wenzel. Immer wieder werde dabei auf die starken psychomentalen Belastungen verwiesen, mit denen Lehrkräfte fertig werden müssten. "Unterstützung bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen finden sie jedoch kaum", bemängelte Wenzel.
Zwar sei das Arbeitsschutzgesetz des Bundes, das die EG-Richtlinie "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" verwirklicht, im August 1996 in Kraft getreten, das Land Bayern sei jedoch bisher seiner Verpflichtung zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben für den Schulbereich nur sehr unzureichend nachgekommen, heißt es in der Petition des BLLV. Das Kultusministerium habe stets auf den jeweiligen Sachaufwandsträger und fehlende Haushaltsmittel verwiesen.
Im März 2011 habe die Bayerische Staatsregierung endlich eine Richtlinie zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes erlassen, in der den Ministerien eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt werde - "dieser Termin ist aber in Bälde abgelaufen und von einer Umsetzung des Kultusministeriums ist bislang nichts bekannt", sagte Wenzel.
"Weil der Freistaat seiner Fürsorgepflicht bis heute nicht ausreichend nachgekommen ist, wurde der BLLV aktiv und gründete im Jahr 2005 das Institut für Gesundheit in pädagogischen Berufen. Es wird von dem Freiburger Mediziner und Psychologen Prof. Dr. Joachim Bauer geleitet. Ein Team von 15 Psychotherapeuten und Medizinern steht ratsuchenden Kolleginnen und Kollegen zur Seite. "Die Nachfrage ist groß", sagte Wenzel, Es könne aber auf Dauer nicht angehen, dass ein Verband die Aufgaben übernehme, die der Freistaat zu erfüllen habe.
Um gesundheitliche Gefährdungen abzubauen, müssten an allen Schularten der Situation angemessene Klassen- und Gruppenstärken eingeführt, der Arbeitsablauf entsprechend rhythmisiert und für eine gesunde räumliche Umgebung gesorgt werden. Dazu gehörten auch Lärmschutzmaßnahmen. Zudem müssten Ruhezonen für Lehrkräfte geschaffen werden. Um den Inklusionsgedanken umsetzen zu können, seien entsprechende personelle, räumliche, finanzielle und rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Grundsätzlich müsse eine dienstliche Überlastung insbesondere bei Ganztagsschulen vermieden und die übliche Mehrarbeit deutlich reduziert werden.
Folgende Präventionsmaßnahmen gelte es an allen Schularten umzusetzen:
- Einrichtung eines spezifischen arbeitsmedizinischen Dienstes für Lehrkräfte bzw. von Betriebsärzten an den Schulen,
- Installierung eines entsprechenden schulpsychologischen Dienstes für Lehrkräfte,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Lehrerinnen und Lehrern im psychosomatischen Bereich, insbesondere bei Erschöpfungssymptomen, schulspezifischen Stress-belastungen, Herz-Kreislauf-Problemen, erhöhter Reizbarkeit,
- Supervisionsangebote im Kollegenkreis,
- Anti-Stress-Seminare,
- Aufklärung und Information durch Fachmediziner und Psychologen
- sowie die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses an jeder Schule.
Keine Kommentare vorhanden