GEW begrüßt Kuppe-Initiative zu einem weitreichenden Rauchverbot und mahnt besondere Unterstützung für die Umsetzung in den Schulen an

"Mit dem angekündigten Gesetzentwurf greift Sozialministerin Gerlinde Kuppe die wesentlichen Vorschläge auf, die der GEW-Landeshauptausschusses auf seiner Frühjahrsberatung 2006 beschlossen hat und die auf einer Fachtagung zur schulischen Suchtprävention im Frühsommer vorgestellt wurden", kommentierte der Landeschef der Bildungsgewerkschaft GEW, Thomas Lippmann, den Vorstoß der sachsen-anhaltischen Sozialministerin.

08.09.2006 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-Anhalt

"Die uns bekannten Grundzüge des Gesetzesvorhabens lassen darauf schließen, dass wir uns mit unseren Vorschlägen in den Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen können", sagte Lippmann.

Unsere Position, so Lippmann, ist, das Rauchen in pädagogischen Einrichtungen dann durch gesetzliche Regelungen grundsätzlich, d.h. ohne Altersbegrenzung, zu untersagen, wenn dieses schulische Verbot nicht als "Insellösung" alleine steht, sondern eingebettet ist in ein allgemeines Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen.

"Außerdem dürfen die Schulen bei der Durchsetzung derartiger gesetzlicher Forderungen nicht allein gelassen werden. Die Lehrkräfte und Schulleitung bedürfen der direkten Unterstützung durch den Gesetzgeber, die Schulaufsicht und gegebenenfalls die Ordnungsbehörden – vor allem aber der Eltern, um einem solchen gesetzlichen Verbot im schulischen Alltag auch tatsächlich Geltung zu verschaffen.", so Lippmann zu den zu erwartenden Problemen, die aus anderen Bundesländern mit gesetzlichen Rauchverboten an Schulen bereits bekannt sind.

Der besondere Auftrag für pädagogische Einrichtungen, erzieherisch zu wirken und insbesondere in ihrem Einflussbereich den Gebrauch von Drogen zu vermeiden, entlastet der Gesellschaft daher nicht von der Verantwortung, die grundlegenden Ursachen für den steigenden Drogenkonsum zu beseitigen. Ohne eine Änderung des gesellschaftlichen Klimas ist eine dauerhafte Abkehr der Heranwachsenden vom Drogenkonsum kaum zu erreichen.

Deshalb sind unabhängig davon, ob es tatsächlich in absehbarer Zeit zu einem gesetzlichen Rauchverbot in pädagogischen Einrichtungen kommt, die Einrichtungen weiterhin zu motivieren, sich auf freiwilliger Basis um eine möglichst vollständige Vermeidung von Drogenkonsum in ihrem Einflussbereich zu bemühen. Dazu sind ausreichende Unterstützungsangebote und geeignete Anreizsysteme zu schaffen.

"Wir regen zu diesem Zweck an, in Kooperation mit dem Kultus- und dem Sozialministerium, der Landesstelle für Suchtfragen sowie mit den Dachorganisationen der Krankenkassen Sachsen-Anhalts eine dauerhafte Kampagne "Unsere Schule ist rauchfrei" zu initiieren," sagte Lippmann.

Im Rahmen dieser Kampagne sollen geeignete Ideen und positive Erfahrungen auf dem Weg zu einer rauchfreien Schule publiziert und erfolgreiche Schulen, die ihre Rauchfreiheit nachweisen können, durch die Krankenkassen prämiert werden. Die Prämien sollten nach Auffassung der GEW eine Höhe von mindestens 5 Euro je Schüler haben, schuljahresweise vergeben werden und zweckgebunden für die Unterstützung der außerunterrichtlichen Schulaktivitäten (z.B. Gestaltung von Freizeitangeboten, Schulfesten, Klassenfahrten etc.) eingesetzt werden.

Hans-Dieter Klein Pressesprecher

Weitere Infos unter www.gew-lsa.de

Ansprechpartner

GEW Sachsen-Anhalt

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