GEW fordert Programm gegen Lehrermangel - Rechtsgutachten: Landesinitiative bei der KMK
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert von der Landesregierung ein umfassendes Programm gegen den Personalnotstand an den Schulen. Trotz jetzt besserer Regelungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis herrscht in NRW Lehrermangel. Das Maßnahmenpaket der GEW reicht von einem Stipendienprogramm über Qualitätsverbesserungen in der Lehrerausbildung bis zu einer Landesinitiative in der Kultusministerkonferenz für bundeseinheitliche Regelungen zur Verbeamtung der Berufseinsteiger.
12.08.2009 Pressemeldung GEW Nordrhein-WestfalenNach Schätzungen der GEW sind zum Schuljahresbeginn über 2000 Lehrerstellen vor allem an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe I nicht besetzt. Zahlreiche Vertretungsstellen bleiben vakant, weil geeignete Bewerber, vor allem in den Mangelfächern, fehlen.
GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber erklärte heute in Düsseldorf: "Der Lehrerarbeitsmarkt in NRW ist leergefegt, wir brauchen dringend ein Aktionsprogramm gegen den Personalnot-stand an unseren Schulen."
Gefordert sei eine Landesinitiative in der KMK für eine bundeseinheitliche Regelung zur Verbeamtung. "Mit der neuen Laufbahnverordnung ist die Landesregierung unseren Vorstellungen nur teilweise gefolgt. Solange andere Bundesländer bis 45 Jahre verbeamten, haben wir eine unsaubere Konkurrenz um qualifizierte Lehrkräfte. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen, um die Abwanderung aus NRW zu stoppen."
Als zukunftsentscheidend für die Gewinnung qualifizierter Lehrkräfte sieht die GEW die Verbesserung der Ausbildungssituation und Stipendien statt Studiengebühren für Lehramtsstudierende. "Wir müssen die Abbrecherquote in den Universitäten durch bessere Ausbildung, Lernberatung und eine höhere Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden halbieren." Damit könnten jedes Jahr zusätzlich 2000 examinierte Studierende in den Vorbereitungsdienst eintreten. Überdies seit das Schulministerium aufgefordert, endlich neue aktualisierte Zahlen zum Lehrerbedarf vorzulegen.
GEW-Rechtsgutachten von Prof. Schnellenbach zu den Konsequenzen der BVerwG-Urteile
Mit der neuen Laufbahnverordnung folgt die Landesregierung weitgehend dem von der GEW in Auftrag gebebenen Rechtsgutachten zu den Konsequenzen aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom Februar 2009. Prof. Dr. Helmut Schnellenbach legt in seinem Rechtsgutachten dar, dass nicht nur alle neueingestellten Lehrkräfte zum neuen Schuljahr unter die neuen Verbeamtungsregelungen fallen, sondern auch noch zahlreiche bislang tarifbeschäftigte Lehrkräfte nachträglich zu verbeamten sind. Der Gutachter bewertet die Neuregelungen als voraussichtlich gerichtsfest und unterstreicht, dass der Gesetzgeber große Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbeamtung hat. Eine politisch zu treffende Entscheidung, die Altersgrenze auch auf 45 Jahre festzulegen, wäre möglich gewesen. Schnellenbach legt nahe, dass nach dem Grundsatz der Bundestreue in der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Abstimmung gleicher Einstellungsbedingungen erfolgen könne.
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