GEW zum Grundschulkonzept: Praxistauglichkeit wird vor Ort entschieden
Die GEW sieht beim Grundschulkonzept der Landesregierung ihre Forderung nach einem Stufenplan für kleine Klassen nicht eingelöst.
25.01.2012 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Die im Konzept vorgesehenen Höchstwerte von 25-29 Kindern sind eindeutig zu hoch bemessen. Dies gilt in besonderem Maße für Klassen im gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen sowie Klassen in sozialen Brennpunkten. Bei 20 Kindern muss Schluss sein", erklärte heute der stellvertretende Landesvorsitzende der GEW, Norbert Müller.
Die GEW erkenne sehr wohl das Bemühen von Schulministerin Sylvia Löhrmann an, mit dem im Landtag heute vorgestellten Konzept eine qualitativ hochwertige und wohnungsnahe Schulversorgung im Grundschulbereich abzusichern. Sie warnt aber vor möglichen Stolpersteinen und Problemen bei der Umsetzung vor Ort. Nach Einschätzung der Gewerkschaft sind elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung erfüllt. Das betrifft insbesondere die vorgesehene Senkung der Eingangsklassen und Mindestgrößen einer Schule sowie der Erhöhung der Schulleitungsentlastung in den Verbundschulen. Auch die Absicht, die vorhandenen Lehrerstellen gerecht zu verteilen, sei zu begrüßen.
"Das rechnerisch wohldurchdachte Konzept wird in der Praxis vor Ort zeigen müssen, ob es den hohen Ansprüchen gerecht werden kann, bei zurückgehenden Schülerzahlen ein ´landesweit wohnungsnahes Grundschulangebot´ zu garantieren", so GEW-Vize Norbert Müller.
Kernproblem sei allerdings die Delegation zentraler Steuerungsentscheidungen auf die kommunale Ebene. So erfordere die neue kommunale Klassenrichtzahl eine jährliche Entscheidung des Schulträgers im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, aber auch grundsätzliche Entscheidungen zur Klassenzahl und Klassenfrequenz in den Grundschulen. "In der Konsequenz", so GEW-Vize Müller, "enthält diese Entscheidung viel Konfliktstoff und verhindert womöglich die angestrebte Planungssicherheit für eine langfristige Schulentwicklung."
Problematisch sei auch, dass bereits existierende Verbundschulen mit Teilstandorten zur Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts im gesamten System gezwungen werden sollen, selbst wenn die Schülerzahlen dies lediglich an einem Teilstandort erforderten. Bisher haben sich nach GEW-Informationen aber nur 10-15% der Grundschulen für das jahrgangsübergreifende Arbeiten entschieden. Müllers Befürchtung: "Diese Umstrukturierung gegen den Willen der Schulen zu erzwingen bringt die Gefahr des Scheiterns dieser anspruchsvollen Aufgabe mit sich."
Außerdem stehe der im Konzept vorgesehene "Zwangswechsel" von Schülern innerhalb von Verbundschulstandorten im Konflikt zum Elternwahlrecht auf wohnungsnahe Beschulung ihres Kindes. Die Problematik der Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen in Verbundschulen verhindere womöglich den Standortausgleich. Immerhin sind ca. 1/3 der rund 3.100 Grundschulen in NRW öffentliche Bekenntnisschulen.
Keine Kommentare vorhanden