Grünes Licht für "Opus-Dei-Gymnasium"
(red/pm) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass in Potsdam eine private Jungenschule starten darf, an der Opus-Dei-Priester unterrichten sollen.
30.01.2013 ArtikelHinter der Schulgründung steht die in Köln ansässige Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V, auf deren Website es unter anderem heißt: "Soweit möglich, möchte die Fördergemeinschaft ihre Bildungsangebote geistlich durch Priester des Opus Dei, einer Personalprälatur der katholischen Kirche, betreuen lassen."
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war allerdings lediglich die monoedukative Ausrichtung der Schule. In der heute veröffentlichten Begründung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es, die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes schließe das Recht ein, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, also nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten.
Die nach dem Grundgesetz für die Ersatzschulgenehmigung darüber hinaus erforderliche Gleichwertigkeit hinsichtlich der Lehrziele setze zwar unter anderem voraus, dass der private Schulträger im Rahmen des Unterrichts das Erziehungsziel der Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler beachte. Private Schulträger dürfen aber Methoden und Organisationsformen des Unterrichts grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten.
Das brandenburgische Bildungsministerium hatte eine Genehmigung abgelehnt, weil die monoedukative Ausrichtung der Schule im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau stehe. in einer ersten Stellungnahme bedauerte Bildungsministerin Martina Münch, "dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit ihrer heutigen Entscheidung der Rechtsauffassung des brandenburgischen Bildungsministeriums nicht gefolgt sind.".
Das Bildungsministerium muss nun das Genehmigungsverfahren fortsetzen und die übrigen einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen prüfen.
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