Hessen

Immer mehr Grundschulen in Hessen mit "flexiblem Schulanfang"

Immer mehr Grundschulen in Hessen entscheiden sich für die Einrichtung des so genannten flexiblen Schulanfangs. Hatten sich im laufenden Schuljahr bereits 94 Grundschulen für dieses Modell entschieden, werden es im kommenden Schuljahr mehr als 100 sein.

26.05.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Kultusministerin Dorothea Henzler begrüßte diese Entwicklung: „Der flexible Schulanfang bietet allen Schulanfängern einen differenzierten Schulbeginn. Die Kinder können verschiedene Lernwege einschlagen, ihr eigenes Lerntempo finden und insgesamt ihre Lernprozesse selbstständiger gestalten. Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer Lernmotivation werden nicht als Belastung, sondern als Bereicherung für das Zusammenleben und das Lernklima verstanden und für das gemeinsame Lernen nutzbar gemacht.“

Seit 1. August 2007 können Grundschulen im Rahmen des so genannten flexiblen Schulanfangs gemäß § 20 des Hessischen Schulgesetzes die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer curricularen und unterrichtsorganisatorischen Einheit zusammenfügen und Kindern eine individuelle Verweildauer von einem bis zu drei Jahren eröffnen. Eine Zurückstellung von Kindern im Rahmen der Schulanmeldung wegen fehlender Schulfähigkeit entfällt. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Grundschule aufgenommen. Der Unterricht findet in jahrgangs- und entwicklungsgemischten Gruppen statt. Im Falle einer dreijährigen Verweildauer eines Kindes wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Auch ein weiterer Einschulungstermin Anfang Februar ist möglich. Alle Grundschulen mit flexiblem Schulanfang erhalten zusätzlich zur normalen Lehrerstundenzuweisung sechs Stunden für die Unterstützung durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

Ziel des flexiblen Schulanfangs ist es, den Kindern mit ihren unterschiedlichen Lernausgangslagen gerade am Anfang ihrer Schullaufbahn in stärkerem Maße gerecht zu werden und alle Kinder individuell zu fördern. Je nach Schulkonzept gibt es daher neben Phasen gemeinsamer Arbeit in der Gesamtgruppe Phasen von Kleingruppen- und Einzelarbeit, so dass jedem Kind ein individuelles Lerntempo ermöglicht wird. Die Lehrkraft wird in ihrer Arbeit durch eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen unterstützt.

Die Grundschulen entscheiden sich freiwillig für den veränderten Schulanfang. Nach Zustimmung der schulischen Gremien beantragen die Schulen den flexiblen Schulanfang, sie erstellen ein Konzept, das vom Staatlichen Schulamt genehmigt wird. Die personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Grundschulen mit flexiblem Schulanfang sind von Grundschulen mit Eingangsstufen, die Bestandteil der Grundschule sind und die Jahrgangsstufe 1 ersetzen, zu unterscheiden. Hier können Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni das 5. Lebensjahr vollendet haben. In Eingangsstufen werden die Kinder innerhalb von zwei Jahren kontinuierlich an die unterrichtlichen Lern- und Arbeitsformen der Grundschule herangeführt. Der Stoff des ersten Schuljahres wird auf zwei Jahre verteilt. In Hessen gibt es 49 Grundschulen mit einer Eingangsstufe.


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