Inklusion braucht Ressourcen, Steuerung und Zeit
Die GEW begrüßt den [Gesetzentwurf der Landesregierung](http://bildungsklick.de/pm/87206/kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-inklusion/) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen. Grundlegende Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern sind nach Auffassung der Gewerkschaft aber noch nicht erfüllt.
19.03.2013 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Wir stellen fest, dass die Ressourcen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Herkulesaufgabe immer noch nicht geklärt sind", reagierte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer auf die Vorstellung des Gesetzentwurfs zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz durch Schulministerin Löhrmann.
Die Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung habe für die GEW höchste Priorität, müsse aber mit Augenmaß erfolgen. "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit, dieser Linie der Ministerin wollen wir gerne folgen", bekannte Schäfer, hob aber gleichzeitig hervor: "Die Praxis sieht anders aus. Vorgabe ist, Inklusion immer da zu ermöglichen, wo sie von den Eltern gewünscht wird. Land und Kommunen haben daher die Verpflichtung, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen." Rückmeldungen aus den Schulen zeigten, dass der Anstieg der Integrationsquoten durch eine Überlastung der Lehrerinnen und Lehrer erkauft sei.
Die GEW bekräftigt ihre Forderung für den gemeinsamen Unterricht: maximal 20 Kinder pro Klasse, davon maximal fünf Kinder mit Handycap und Doppelbesetzung mit einer Regelschullehrkraft und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik.
Da sich der Inklusionsprozess über mindestens zehn Jahre hinziehe, sei eine langfristige Planung und umsichtige Steuerung erforderlich. Schäfers Forderung: "Es fehlt nicht nur ein landesweiter Inklusionsplan für diesen grundlegenden Transformationsprozess, sondern auch ein Inklusionsbeirat beim Schulministerium zur vernünftigen Steuerung." In der Lehrerfortbildung sei jetzt vieles angeschoben, aber noch nicht systematisch ausgebaut, um den enormen Fortbildungsbedarf zu befriedigen.
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