Inklusion darf niemanden benachteiligen

Den Landesverbänden im VDR Bund ist es ein wichtiges Anliegen, dass behinderten und nicht behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet wird. Im Bildungsbereich wird seit Jahren ein inklusiver Unterricht vorangetrieben. Gleichberechtigte Teilhabe ist aber nur möglich, wenn die Wege der schulischen Inklusion vom Wohl aller Kinder ausgehen sowie realistisch und frei von ideologisch motivierter Instrumentalisierung sind.

27.05.2014 Pressemeldung Verband Reale Bildung

Das differenzierte Förderschulwesen in Deutschland mit seinem hochprofessionellen Lehrpersonal hat sich bewährt. Anstatt es zur Disposition zu stellen, sollte man für dessen Weiterentwicklung und Finanzierung Sorge tragen, um es für die Umsetzung der Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Arbeitswelt zu nutzen.

Inklusion darf nicht als Einsparmodell missbraucht werden und ist nur dann zu befürworten, wenn die jeweilige Lerngruppe insgesamt von der Inklusion profitiert!

Das Ziel jeder behindertenpädagogischen Bildungsmaßnahme ist eindeutig und unumstritten: Es geht um die berufliche und soziale Eingliederung dieser jungen Menschen. Daran muss sich jede Bildungsmaßnahme messen lassen.

Wichtige Rahmenbedingungen und Maßnahmen müssen erfüllt werden, um den Prozess der Inklusion umsetzen und begleiten zu können sowie Fehlentwicklungen zu verhindern:

  1. Jedes Kind soll und muss nach seinen individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen gefördert und gefordert werden. Jede Form der Behinderung und / oder Benachteiligung muss individuell und differenziert betrachtet werden. Das Kindeswohl in seiner je eigenen Ausprägung ist entscheidend.
  2. Eine differenzierte Diagnostik der individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen unter Einschluss der Kind-Umfeld-Analyse ist für die individuelle Förderung – unabhängig vom Förderort - unabdingbar.
  3. Inklusion ist nur mit entsprechenden personellen Ressourcen möglich. Inklusion im Regelschulsystem benötigt: ausreichende Lehrerstunden (mindestens Doppelbesetzungen), Einsatz von Förderschullehrkräften, Team- und Beratungsstunden, Entlastungsstunden für Klassenlehrkräfte, eine pädagogisch vertretbare Lehrer/Schüler-Relation und zusätzliche spezialisierte Kräfte.
  4. Inklusion erfordert zusätzlich zu den Ressourcen mehr Freiräume für eigenverantwortliches Handeln in Fragen der Schulorganisation, des Personaleinsatzes und der Profilbildung der jeweiligen Schule.
  5. Eine differenzierte Lehrerausbildung ist weiterhin zwingend erforderlich. Die Vorstellung, alle Lehrkräfte könnten zu Spezialisten der Inklusion ausgebildet werden, ist realitätsfremd.
  6. Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte müssen den Prozess der Inklusion permanent begleiten.
  7. Die technische, bauliche und sächliche Ausstattung der Schulen muss auf die Bedürfnisse der jeweiligen inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, Fachkräfte und der jeweiligen Förder-, Unterstützungs- und Versorgungsmaßnahmen angepasst werden.

Ansprechpartner

Verband Reale Bildung

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