Inklusion ja – aber nicht so!
Das heute vom Landtag verabschiedete 9.SchRÄG wird von Fachleuten und Befürwortern der Inklusion heftig kritisiert. Der Landeselternrat der Gesamtschulen (LER), die GGG NRW und der SLVGE NRW begrüßen, dass mit der Inklusion die Ausgrenzung von über 120.000 Schülern beendet werden soll. Hiervon könnten alle Schüler profitieren. Der verabschiedete Gesetzentwurf ermöglicht das leider nicht.
17.10.2013 Pressemeldung Landeselternrat der Gesamtschulen NW e.V. (LER)Die Kritik des LER, der GGG NRW und der SLVGE NRW richtet sich auf folgende Punkte:
- Inklusion nach Kassenlage: Vergrößerung der inklusiven Klassen Die vorgesehenen zusätzlichen Lehrerstellen reichen nicht, um die bisherigen Standards auch in der Fläche fortzuführen. Bislang zählten Förderschüler in Regelschulen für die Lehrerzuweisung stärker. Dadurch hatten inklusive Klassen 20 bis maximal 25 Schüler. Nach dem neuen Gesetz zählen Förderschüler für Regelschulen einfach. Dadurch sind in Zukunft inklusive Klassen genauso groß wie nicht inklusive. Eine Klassenverkleinerung müssen die inklusiven Schulen durch Vergrößerung der anderen Klassen erwirtschaften.
- Künstliche Verringerung des Förderbedarfs durch Verfahrensänderung Bislang konnten die Eltern oder die Schulen den Förderbedarf beantragen. Jetzt liegt das allein bei den Eltern. Im Förderschwerpunkt "soziale emotionale Entwicklung" geschah das bislang zu 80 % durch die Schulen. So wird durch eine Verfahrensänderung den betroffenen Schülern dringend notwendige Förderung vorenthalten. Die Qualität des Unterrichts wird dadurch zu Lasten aller Schüler in diesen Klassen stark eingeschränkt.
- Verschlechterung fachlicher und pädagogischer Standards Bisher hatten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterricht an Förderschulen in kleinen Lerngruppen mit 10 -15 Schülern bei speziell ausgebildeten Lehrern oder an Regelschulen in erheblich kleineren Klassen mit teilweise doppelter Lehrerbesetzung und weiterem Hilfspersonal. In Zukunft haben die Förderschüler Unterricht in "normal" großen Klassen. Und maximal ein Drittel der Stunden ist doppelt besetzt. Auch dies geht zu Lasten der Unterrichtsqualität für alle Schüler.
- Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens tragen die Hauptlast Die wiederholte Ankündigung, Inklusion sei eine Aufgabe aller Schulen, wird nicht umgesetzt. Eltern wählen bislang für ihre Kinder mit Lernschwierigkeiten bevorzugt Schulen, die erkennbar die individuelle Förderung praktizieren. Das sind Gesamtschulen und Sekundarschulen. Auch die Schulträger gewinnen gern diese Schulformen bei der Einrichtung inklusiven Unterrichts. Diese Schulen erhalten in Zukunft nicht mehr die notwendigen personellen Ressourcen. Die privilegierte Schulform Gymnasium bleibt weitestgehend ausgespart. Es ist unverständlich, dass die in der Anhörung des Landtages von allen Fachverbänden artikulierte Kritik nicht ernst genommen wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Anregungen, die von den ausdrücklichen Befürwortern der Inklusion und den Schulen, die langjährige Praxiserfahrungen mit Inklusion haben, nicht angenommen wurden.
LER, GGG NRW und SLVGE NRW befürchten, dass der positive Effekt der Aufhebung der schulischen und gesellschaftlichen Ausgrenzung konterkariert wird durch die nicht hinreichende Förderung der Schüler mit Unterstützungsbedarf. Die daraus folgende mangelnde Qualifizierung vermindert die eigentlich gewollte gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Menschen.
Zu befürchten ist auch, dass die erfreulich steigende Akzeptanz längeren gemeinsamen Lernens sich durch schlechtere Rahmenbedingungen umkehrt. Gute Ideen benötigen eine gute Praxis. Die personellen Mittel sind durchaus vorhanden. Bevor man alle Klassen landesweit erneut verkleinert, sollen die Lerngruppen kleiner werden, in denen sonst kein gleichwertiger Unterricht möglich ist. LER, GGG NRW und SLVGE NRW fordern eine Ressourcenzuweisung, die sich an den Bedürfnissen der Schüler einer Schule orientiert. Eine gute Möglichkeit ist die Einbeziehung eines schulscharfen Sozialindexes.
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