Lehrerverband Bayern

Inklusionsidee erfordert konsequentes Handeln

Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung hat der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusionsidee an bayerischen Schulen bezeichnet. "Wir erhoffen uns aber noch weitergehende Maßnahmen", betonten BLLV-Präsident Klaus Wenzel und der Leiter der Fachgruppe Förderschulen im BLLV, Frank Tollkühn. Bei einer Expertenanhörung wird sich der Landtag am Donnerstag erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Er war Ende März in großer Einmütigkeit und fraktionsübergreifend zustande gekommen.

17.05.2011 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

"Wir sehen bereits jetzt, dass sich mittelfristig an Regelschulen der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöhen wird, somit auch der zusätzliche Betreuungsbedarf. Deshalb muss sichergestellt sein, dass ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird", machte Tollkühn deutlich. Davon sei abhängig, ob sich die etwa 30 inklusiven Regelschulen tatsächlich zu "Leuchttürmen" entwickeln könnten. "Wir sind optimistisch und erkennen die Bemühungen der Politik an", sagte Wenzel. Gleichzeitig betonte er, dass es sehr schwierig sei, Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten, wenn gleichzeitig an den Schulen der Sortierauftrag im Mittelpunkt stehe. "Lehrerinnen und Lehrer stehen hier vor einer großen Herausforderung."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom kommenden Schuljahr an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulen aller Schularten unterrichtet werden können. Die Beschränkung, dass sich ein Schüler aktiv am Unterricht beteiligen muss, entfällt und die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem schulischen Lernort ihr Kind unterrichtet werden soll. Inklusiver Unterricht ist jetzt Aufgabe aller Schulen und darf nur bei erheblichem Mehraufwand oder bei Kindswohlgefährdung eingeschränkt werden. Ziel ist es, den Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allen Schularten zu erhöhen - bislang bleiben die meisten der betroffenen Kinder auf der Förderschule und wechseln nur in seltenen Fällen an andere Schularten. Geplant ist, den Betreuungsbedarf mit 200 zusätzlichen Lehrerstellen und weiteren Stellen für Sozialpädagogen zu decken.

Mit dem Gesetzentwurf sei Bayern zweifelsfrei der Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention einen Schritt näher gekommen, betonte Tollkühn. Weitere Schritte seien jedoch notwendig: "Insgesamt gibt es in Bayern über 4000 staatliche Schulen - bei den etwa 30 Modellschulen darf es nicht bleiben, schließlich haben alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Langfristig braucht es also entsprechende personelle wie bauliche Rahmenbedingungen für alle Schulen", erklärte Tollkühn und schlug einen Stufenplan vor: "Damit in zehn Jahren mindestens 50 % der allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein Schulprofil ´Inklusion´ umsetzen können, sollten als Zwischenschritte mindestens 10% in drei Jahren und 25% in sechs Jahren angestrebt werden."

Der BLLV-Fachgruppenleiter begrüßte die vorgesehene Beratung der Eltern zur Wahl des Lernorts ausdrücklich, mahnte aber gleichzeitig verlässliche Vorgaben an: "Sie sind nötig, um Qualitäts- und Beratungsunterschiede zu vermeiden." Er bemängelte, dass der Gesetzentwurf innerhalb des Förderschulaufbaus keine Veränderungen für die wachsenden Aufgaben der Zusammenarbeit der Schulen vorsehe.

Als Fachgruppenleiter und Lehrer für Sonderpädagogik könne er gut nachvollziehen, dass sich nach wie vor viele Kolleginnen und Kollegen an den Schulen sorgten. Sie wissen, dass bei Aufnahme eines oder mehrerer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen oder im Bereich sozial-emotionale Entwicklung der Unterricht insgesamt beeinträchtigt werden kann. "Letztlich leidet dann die ganze Klasse", so Tollkühn. "Im Schnitt unterrichtet eine Erstklasslehrerin über 20 Kinder im Alter zwischen 5 und 7 Jahren. Die kleineren Kinder haben andere Bedürfnisse als die größeren. Hinzu kommen Kinder mit Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen, Sprachschwierigkeiten oder Aufmerksamkeitsdefiziten. Wenn in dieser Situation auch noch ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hinzu kommt, das besonders viel Aufmerksamkeit und individuelle Lernangebote braucht, stößt die Lehrerin schnell an ihre Grenzen, zumal sie keine sonderpädagogische Ausbildung erhalten hat."

Dringend erforderlich seien konkrete Schritte in der Lehrerbildung. "Die UN- Konvention verlangt von den Lehrkräften, Lerngeschehen im Unterricht für möglichst viele Schüler mit unterschiedlichem Vorwissen, unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unterschiedlich verlaufenden Lernprozessen erfolgreich zu gestalten. Im Zentrum einer der Inklusion verpflichtenden Lehrerbildung muss daher für alle Lehrämter die Auseinandersetzung mit Heterogenität in pädagogischen Prozessen stehen", sagte Tollkühn.

Abschließend gaben Tollkühn und Wenzel zu bedenken, dass ein inklusives Bildungssystem auf äußere Differenzierung verzichten und die Heterogenität der Schülerschaft als selbstverständlich betrachten müsse. "Der Inklusionsgedanke steht somit im Widerspruch zu dem in Bayern vorherrschenden selektiven Bildungssystem. Dieser grundsätzliche Widerspruch werde auch von dem Gesetzentwurf nicht aufgelöst und müsse Gegenstand weiterer schulpolitischer Gespräche sein.


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