Jahrestag UN-Konvention: Sachsen tut nichts
Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK sind in Sachsen weder die gesetzlichen Grundlagen, wie ein neues Schulgesetz noch eine Veränderung der SchIVO sowie nachrangiger Verordnungen und Gesetze auf den Weg gebracht worden. Der politische Wille der Staatsregierung, hin zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems, ist in Sachsen nach wie vor nicht erkennbar.
26.03.2014 Pressemeldung mittendrin e.V.Im Schuljahr 2013/14 besuchen 18 551 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen eine Förderschule. 6 804 Schüler/innen mit Förderbedarf lernen an einer Regelschule. Integrationsschüler finden an ihren Schulen zum Teil sehr schlechte Rahmenbedingungen vor. Die durchschnittliche Unterstützung durch Sonderpädagogen variiert zwischen 0,5 Stunden bis 2,5 Wochenstunden/Integrationsschüler. Oftmals wird der in der SchIVO empfohlene Klassenteiler von 25 Schüler/innen nicht mehr eingehalten. Immer mehr Kinder müssen sich gleichbleibende Ressourcen teilen, dies sorgt für eine Verschlechterung und gibt großen Anlass zur Sorge und erfordert eine Veränderung der Situation.
Der im Jahr 2012/13 in 4 Modellregionen eingerichtete Schulversuch ERINA kommt nur sehr wenigen Kinder zu Gute. Er kann weder den aktuellen Bedarf, noch die wohnortnahe Beschulung sicherstellen. Ein flächendeckender Ausbau des Schulsystems in ein inklusives ist nach wie vor nicht in Sicht! Lernzieldifferente Beschulung im Oberschulbereich werden Schülern nur auf gerichtlichem Weg ermöglicht. Der Freistaat steht weiterhin auf dem Standpunkt, dass lernzieldifferente Beschulung dort unzulässig sei. Infolgedessen hat der Freistaat an einer Umsetzung der UN-BRK kein Interesse.
Nach wie vor werden dabei Eltern und Kinder beschämt, sowie das Menschenrecht auf inklusive Bildung verletzt! Zusätzlich mangelt es in den Bildungseinrichtungen häufig an angemessenen Vorkehrungen, an prozessbegleitender Beratung für alle Akteure und an Unterstützung vor Ort. Grundsätzlich sind alle Staaten verpflichtet ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Deshalb fordern wir den Freistaat Sachsen umgehend auf, wirksame und untersetzte Maßnahmen zu ergreifen um jedem Einzelnen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Regeleinrichtung zu gewähren.
Die Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes-, sowie Kommunaler Ebene müssen im Sinne der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems sowie der Wahrung der Menschenrechte größere Kraftanstrengungen entwickeln. Dabei ist gleichzeitig eine bundes- landesweite- sowie kommunale Planung voranzutreiben und im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft zu handeln.
Wir verweisen u.a. auf die bisherigen Empfehlungen und Stellungnahmen von LAGIS, die Empfehlungen inkl. Minderheitenvotum des Expertengremiums (für das SMK) vom 18.12.2012 sowie auf die Bonner Erklärung zur Inklusiven Bildung in Deutschland anlässlich des UNESCO Gipfels vom 20.03.2014.
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