Kein Anspruch auf Fach Ethik in der Grundschule
(red/PM)Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass es keinen Anspruch auf ein Schulfach Ethik für konfessionslose Grundschüler gibt.
16.04.2014 ArtikelGeklagt hatte eine Mutter konfessionsloser Kinder aus Baden-Württemberg. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. So hatte es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim für rechtmäßig erachtet, dass das Land erst in höheren Klassen (7. oder 8. Klase) Ethikunterricht im Rahmen eines eigenen Schulfachs erteilt. Die Klägerin rügte demgegenüber einen Gleichheitsverstoß, da konfessionsgebundene Schüler ab der ersten Klasse am Religionsunterricht teilnehmen könnten. Sie hielt die Einführung eines gesonderten Ethikunterrichts auch in der Grundschule für geboten, denn es fehle an einem adäquaten Ersatzfach. Und darin liege eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber konfessionell gebundenen Schülern.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte hingegen, dass der Staat bei der Einrichtung von Schulfächern über Gestaltungsfreiheit verfüge. Mit dem Verzicht auf die Einrichtung des Fachs Ethik in der Grundschule würden die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit nicht überschritten. Eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen, folge hieraus nicht. Das Fach Religion sei - anders als das Fach Ethik - durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Daher liege ein Gleichheitsverstoß nicht vor.
BVerwG 6 C 11.13 - Urteil vom 16. April 2014
Vorinstanzen:
VGH Mannheim 9 S 2180/12 - Urteil vom 23. Februar 2013
VG Freiburg i.Br. 2 K 638/10 - Urteil vom 21. September 2011
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