Kein Klassen-Kampf an Grundschulen!
Die kürzlich durchgeführte VBE-Umfrage zur Größe der Eingangsklassen an Grundschulen hat belegt, dass dort im kommenden Schuljahr zahlreiche Klassen mit mehr als 30 Kindern gebildet werden sollen. Aufgrund der vielen Rückmeldungen hat das Schulministerium mit Erlass vom 22. April 2008 klargestellt, dass die Bildung von Eingangklassen mit mehr als 30 Kindern nicht zulässig ist. Ausdrücklich ist in diesem Erlass aber von den Eingangsklassen die Rede. Die Obergrenze für die Klassenbildung an Grundschulen liegt aber für alle Jahrgangsstufen bei 30.
07.05.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW"Ein Erlass schafft keine zusätzlichen Stellen", kommentiert der VBE-Landesvorsitzende Udo Beckmann. "Da nicht mehr Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen, können die Schulen häufig nur umverteilen. Manche bilden dann in den anderen Jahrgängen größere Klassen, um mit den vorhandenen Lehrerstunden zurechtzukommen. Das kann nicht Sinn der Sache sein."
Der VBE hat die Ministerin in einem Schreiben (Text s.u.) aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Höchstzahl von 30 Kindern in keiner Klasse einer Grundschule überschritten werden muss. Die Obergrenze für die Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen sollte aus Sicht des VBE bei 24 Kindern liegen.
"Wer individuelle Förderung will, muss auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen", so Beckmann. "Die aufgrund sinkender Schülerzahlen frei werdenden Stellen müssen in der Grundschule belassen werden. Das wäre ein ernsthafter Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf individuelle Förderung."
Dortmund, 28.04.08
Sehr geehrte Frau Sommer,
der VBE hat anhand seiner Umfrage nachgewiesen, dass in zahlreichen Grundschulen für das kommende Schuljahr z. T. auf Druck der Schulaufsicht Klassenbildungen im Eingangsjahrgang mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern vorgesehen waren. Das Ministerium hat mit Erlass vom 22.04.08 klargestellt, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, und die Bildung von Klassen mit mehr als 30 Schüler/innen unzulässig ist.
Diese Klarstellung begrüßt der VBE ausdrücklich.Es genügt jedoch nicht, diese Klarstellung zu treffen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Schulen personell in die Lage versetzt werden, diese Vorgabe der Landesregierung umzusetzen. Die Vermeidung von Klassen mit mehr als 30 Schülern kann nicht bedeuten, dass die Schulen das Problem lösen müssen, indem sie nun in den Jahrgängen 2 – 4 größere Lerngruppen mit bis zu über 30 Schülerinnen bilden. Dies ist aber anscheinend die Lösung, die den Schulen durch die Schulaufsicht angeraten wird.
Der VBE erwartet daher auch für die Klassen 2 – 4 eine Klarstellung bezüglich der Klassenfrequenzrichtwerte. Unserer Rechtsauffassung nach gelten für alle Klassen in der Grundschule die gleichen Richtwerte und Obergrenzen. Wir bitten um eine schnelle Klarstellung.
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