Kein Rechtsanspruch auf ein zweiwöchiges Praktikum im Rahmen des "Programms zur Berufsorientierung"
(hib/AW) Es existiert kein Rechtsanspruch auf ein zweiwöchiges Praktikum im Rahmen des "Programms zur Berufsorientierung". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([16/9121](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/091/1609121.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ([16/8860](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608860.pdf)) mit.
18.06.2008 Pressemeldung Deutscher BundestagDas Bundesinstitut für Berufsbildung entscheide über die Vergabe gemäß der "Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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