Kein Schüler darf während seiner Schulzeit physisch oder psychisch zu Schaden kommen
Im letzten Schuljahr wurden 1.735 Gewaltvorfälle aus den öffentlichen allgemein bildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie aus Schulen des zweiten Bildungswegs gemeldet – die Zahl der tatsächlichen Vorfälle ist jedoch höher. Das Thema "Gewaltprävention – Umgang mit Gewaltvorfällen" wird an vielen Schulen nicht oder nur am Rande behandelt.
05.05.2008 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)Es geht unter den heutigen Bedingungen des Heranwachsens junger Menschen auch darum, gezielt und modellhaft die Fähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu fördern, alltägliche Konflikte und Krisen konstruktiv zu bewältigen. Das Thema "Umgang mit Gewalt" darf nicht ausgespart bleiben.
Der Landeselternausschuss nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen in vielen Fällen bagatellisiert oder unzureichend aufgearbeitet werden.
Als besonders besorgniserregend ist der mangelnde Schutz des Schülers vor Repressalien zu sehen, wenn – insbesondere Eltern – mit Kritik oder Beschwerden auf nicht hinnehmbare Zustände in ihrer Schule hinweisen. Die Senatsbildungsverwaltung kann derzeit nicht sicherstellen, dass Schüler oder Schülerinnen keine Nachteile durch Beschwerden ihrer Eltern erfahren müssen. Gleiches gilt für die zahlreichen ehrenamtlichen Elternsprecher, die allein durch eine konsequente Ausübung ihres Amtes nicht selten unangenehmen Repressalien – bis hin zu juristischen Auseinandersetzungen – ausgesetzt sind.
Der Landeselternausschuss hat den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung im letzten Jahr gebeten Maßnahmen zu ergreifen, um den Schülern, Eltern sowie dem pädagogischen Personal Gehör zu verschaffen und den Beteiligten zu ermöglichen, Konflikte und Krisen konstruktiv zu bewältigen. Das Prinzip eines Ombudsmanns sollte nach den Vorstellungen des Landeselternausschusses innerhalb des Systems implementiert werden. Hierzu wurden konkrete Vorschläge unterbreitet.
Zwar wurde mit der Einführung eines Beschwerdemanagement ein Schritt in die richtige Richtung unternommen, ist aber insgesamt noch nicht zufriedenstellend und kann die aktuellen Probleme vor Ort in den Schulen nicht hinreichend lösen.
Die Vorstellung des Senators, innerhalb der Bezirke altgediente Schulleiter als ehrenamtliche Ansprechpartner einzurichten, wird seitens des Landeselternausschusses als wenig zielführend angesehen. Auch teilt der Landeselternausschuss nicht die Befürchtungen des Senators, dass durch die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle das Vertrauen in die Arbeit von Schulräten oder Schulleitern untergraben wird.
Viele Eltern, Schüler und auch Lehrkräfte und Erzieher haben kein oder nur ein sehr geringes Vertrauen in die bisherigen Mechanismen der Senatsbildungsverwaltung im Umgang mit Gewaltvorfällen und Konflikten. Allzu oft muss den Opfern geraten werden, die Schule zu verlassen oder zu schweigen.
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