Keine Inklusion mit der Brechstange
Schulministerin Sylvia Löhrmann und die Kommunen haben sich auf eine Lösung zur Finanzierung der Inklusion geeinigt. Das Gesetz wurde in der letzten Woche in den Landtag eingebracht. Alles in Butter also? Mitnichten. Das Gefeilsche um die Inklusionskosten hat lediglich in den Hintergrund gedrängt, dass gut zwei Monate vor dem Start immer noch gravierende Probleme ungelöst sind.
20.05.2014 Pressemeldung lehrer nrwDer Blick muss sich nun dringend wieder auf die Fragen der inhaltlichen Umsetzung und der Quali- tätssicherung richten. Zentral sind aus Sicht von lehrer nrw folgende Punkte:
Förderschulen erhalten
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt weder "eine Schule für alle" noch die Auflösung der Förderschulen. Genau darauf läuft die im letzten Jahr beschlossene Mindestgrößenverordnung jedoch hinaus. Für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zum Beispiel wurde die Mindest- schülerzahl auf 144 hinaufgesetzt. Viele Förderschulen werden die vom Schulministerium gefor- derten Mindestgrößen nicht erreichen und sind daher von Schließung bedroht. "Für viele Kinder kann eine gemeinsame Beschulung förderlich sein – für viele aber eben auch nicht", betont Brigitte Balbach, Vorsitzende von lehrer nrw. "Gerade Kinder mit schweren Verhaltensstörungen sind an einer Regelschule kaum adäquat zu betreuen. Wir brauchen eine Wahlmöglichkeit. Viele Eltern wollen ausdrücklich einen geschützten Raum für ihre Kinder. Den können die Förderschulen mit ihrem geschulten Personal und ihren speziellen Förderschwerpunkten bieten."
Doppelbesetzung sicherstellen
Eine Doppelbesetzung "Lehrer – Förderschullehrer" in inklusiv arbeitenden Klassen ist nicht mög- lich, teilten Vertreter der jeweiligen Dienststelle in Personalversammlungen auf Bezirksregierungs- ebene in den letzten Wochen lapidar mit. "Wie soll eine einzelne Lehrkraft in einer Klasse mit 30 Kindern sowohl den stärkeren Schülern als auch denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht werden? Auf diese Frage gibt es bisher keine Antwort", kritisiert Balbach. "Die Lehrerinnen und Lehrer werden buchstäblich allein gelassen."
Fundierte Aus- und Weiterbildung
Um das Rüstzeug für den inklusiven Unterricht zu erhalten, können Lehrkräfte berufsbegleitend (!) in 18 Monaten eine Lehramtsbefähigung für sonderpädagogische Förderung erwerben. "Das Er- gebnis kann bestenfalls ein ´Förderschullehrer light` sein", so Balbach. "Wir fordern weiterhin eine grundständige Ausbildung für Sonderpädagogen, und wir fordern eine umfassende Fortbildung mit wissenschaftlicher Anbindung für alle Lehrkräfte an Regelschulen."
Seriöse Diagnostik
Laut §19 des Schulrechtsänderungsgesetzes erfolgt eine Diagnostik über den Bedarf an sonder- pädagogischer Unterstützung eines Kindes und die Förderschwerpunkte künftig nur noch auf An- trag der Eltern. Die Expertenmeinung der Lehrkräfte wird systematisch ausgeblendet. Dies ist eine besonders perfide Kostensparmaßnahme: Denn wo kein Förderbedarf festgestellt wird, muss auch nicht gefördert werden. "Es ist zwingend erforderlich, dass Schulen und Lehrkräfte wieder in die Diagnostik eingebunden werden", betont die lehrer nrw-Vorsitzende.
Die vorliegende Auflistung liefert nur einen unvollständigen Überblick über die offenen Baustellen im Inklusionsprozess. "Inklusion mit der Brechstange kann und wird nicht funktionieren", warnt Balbach.
Keine Kommentare vorhanden