Klare Regeln für Unterrichtsstunden, Klausuren und Hausaufgaben
Schulsenator Ties Rabe will mit Obergrenzen für Unterrichtsstunden, Klausuren und Hausaufgaben für ein gleichmäßigeres Lernpensum an Hamburgs Gymnasien sorgen.
10.06.2014 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Senator Rabe: "Hamburgs Schülerinnen und Schüler sollen künftig gleichmäßiger lernen können. Deshalb wollen wir die Zusammenballung von Hausaufgaben und Klausuren innerhalb weniger Wochen und den Wechsel von Phasen der Überforderung und Phasen der Unterforderung vermeiden. Das Ziel ist: Gleichmäßiger und entspannter lernen, aber nicht weniger lernen." Pro Woche soll es daher künftig nicht mehr als 34 Unterrichtsstunden, zwei Klausuren und fünf Stunden Hausaufgaben geben. In den Klassen 5 und 6 liegt die Obergrenze bei 30 bzw. 31 Unterrichtsstunden. Senator Rabe: "Diese Obergrenzen sind einfach und klar. Sie verzichten auf detaillierte Einzelvorgaben und lassen den Gymnasien erhebliche Spielräume für die Ausgestaltung. Die Obergrenzen sind im Kern zudem nichts Neues. Neu ist, dass sie künftig verbindlich eingehalten werden müssen."
Schulsenator Ties Rabe: "Immer wieder wird beklagt, dass es in bestimmten Wochen zu einer Zusammenballung von hohen Lernanforderungen, Klausuren und Hausaufgaben kommt. So läuft der Unterricht in den ersten Wochen oft nur schleppend an, umgekehrt ballen sich Klausuren, Hausaufgaben und Referate in immer denselben Wochen. Dieser Wechsel von Unterforderung und Überforderung ist nicht vernünftig. Wir wollen mit klaren Regeln für eine gleichmäßigere Verteilung des Lernpensums sorgen. Es soll nicht weniger gearbeitet werden, die Arbeit soll nur besser verteilt werden."
Rabe: "Nach Gesprächen mit Schulleitungen, Eltern- und Lehrervertretern haben wir unsere Pläne noch einmal überarbeitet und bewusst auf kleinteilige Vorgaben zu Art und Umfang von Hausaufgaben und Klausuren verzichtet. Es ist Sache der Schulen, wie sie die Einhaltung der Obergrenzen im Detail regeln. Hier sind viele Konzepte denkbar. Insofern lassen wir den Schulkonferenzen jetzt bewusst große Entscheidungsspielräume bei der Ausgestaltung eigener schulinterner Konzepte."
Rabe betonte, dass die Obergrenzen bereits in vielen Schulen eingehalten werden und im Kern nicht neu seien: "Die Regelung für die Klausuren steht bereits in den gültigen Bildungsplänen und sollte sowieso eingehalten werden. Das ist nicht schwierig: In einem durchschnittlichen Schuljahr sind in der Regel 25 bis 30 Klausuren in 39 Schulwochen zu schreiben. Wenn sich die Lehrkräfte absprechen, wird es leicht möglich sein, die Obergrenze von zwei Klausuren pro Woche einzuhalten, selbst wenn in den ersten Wochen nach den Ferien noch keine Klausuren geschrieben werden. Zudem ermöglicht es eine solche Absprache, Kindern und Eltern schon zu Beginn des Schuljahres einen verlässlichen Klausurenplan auszuhändigen."
Auch die Regelung für die Hausaufgaben ist in Hamburg bereits erprobt. Rabe: "Bis 2007 galten in Hamburg über 30 Jahre lang für jede Klassenstufe klare zeitliche Obergrenzen für die täglichen Hausaufgaben. An diese vernünftige Tradition knüpfen wir an. Künftig sind die Hausaufgaben so aufeinander abzustimmen, dass täglich nicht mehr als eine Stunde und wöchentlich nicht mehr als fünf Stunden Hausaufgaben erledigt werden müssen. Wie das organisiert wird, regelt die Schulkonferenz der Schule. So kann jede Schule eigene Schwerpunkte setzen."
Die Obergrenze für die Unterrichtsstunden ist ebenfalls seit langem als Richtwert bekannt. Überschreitungen sind künftig nur dann zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler freiwillig eine dritte Fremdsprache wählen oder ein altsprachliches Gymnasium besuchen. Ties Rabe: "Schulen können mit einem Beschluss der Schulkonferenz, in der neben Lehrkräften ja auch Eltern und Schüler mitbestimmen, eine Ausnahmeregelung beantragen. Ich bin allerdings sicher, dass man innerhalb der Obergrenzen hervorragend Schule machen kann – alle anderen Bundesländer schaffen das auch. Ich finde zudem: 34 Unterrichtsstunden und fünf Stunden Hausaufgabe pro Woche sind genug." Die Verordnung soll zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft treten und spätestens zum Beginn des Schuljahres 2015/16 verbindlich umgesetzt werden, wodurch es den Gymnasien ermöglicht wird, notwendige Veränderungen der in der Schule geltenden Kontingentstundentafel schulintern zu beraten und zu beschließen.
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