GEW Rheinland.Pfalz

Konzept zur Weiterentwicklung der Inklusion in Rheinland-Pfalz ein Schritt in die richtige Richtung

Die GEW-Rheinland-Pfalz sieht in dem heute von Bildungsministerin Ahnen vorgestellten Konzept zum gemeinsamen Unterricht von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern eine wichtige Weichenstellung zur Umsetzung der Inklusion in Rheinland-Pfalz.

18.01.2013 Pressemeldung GEW Rheinland-Pfalz

Endlich hat aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz das Land ein Konzept vorgestellt, das aufzeigt, wie das gemeinsame Lernen von beeinträchtig­ten und nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz weiterentwi­ckelt werden soll. Nun gilt es dieses zügig umzusetzen.

"Inklusion ist jedoch kein Thema, das die Schulen allein betrifft. Sie ist eine gesamtgesell­schaftliche Aufgabe und bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Verankerung. Dazu ist breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit dringend erforderlich. Kein Mensch darf ausgegrenzt wer­den", sagt der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft Klaus-Peter Hammer.

Eine wichtige Weichenstellung hierbei ist, dass Eltern beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zukünftig entscheiden können, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Mit der im Schulgesetz verankerten Umsetzung dieses Wahlrechts geht Rheinland-Pfalz mit einigen anderen Bundesländern den entscheidenden Schritt, den in der UN-Behindertenrechtskon­vention von 2009 enthaltenen Rechtsanspruch auf inklusive schulische Bildung einzulösen. Aus Sicht der GEW wird deshalb ein weiterer Ausbau von Schwerpunkt- und Regelschulan­geboten, insbesondere unter dem Aspekt der Wohnortnähe, erforderlich sein.

"Inklusion kann aber nur erfolgreich sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Schulen brauchen verbindliche Ressourcen", sagt der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Ham­mer.

"Wer nun meint, weitere Sparmaßnahmen im Bildungsbereich durchführen zu können, irrt gewaltig", so der Landesvorsitzende weiter. "Mit dem Beschluss des Ministerrats sind ledig­lich die rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen für inklusive Entwicklungsprozesse geschaffen. Der Erfolg der Umsetzung inklusiver Bildungsprozesse an den rheinland-pfälzi­schen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird hingegen entscheidend von den Ressourcen und den Rahmenbedingungen abhängig sein. Letztendlich entscheidet die Qualität der Schulen, ob inklusive Bildung in der Gesellschaft akzeptiert wird."

Dies gilt insbesondere für die Personal- und Sachausstattung. "Hier müssen die Landesre­gierung und die Kommunen ihre Hausaufgaben noch machen. So lange es nicht genügend Förderschullehrkräfte und entsprechend ausgebildete pädagogische Fachkräfte gibt und das an den Regelschulen zusätzlich notwendige sonderpädagogische Personal nicht zuge­wiesen wird, wird es sehr schwer werden, Eltern und Lehrkräfte für Inklusion zu gewinnen. Nichts schadet der Umsetzung von Inklusion mehr als Schwerpunktschulen, deren Qualität nicht überzeugt", sagt der Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer. "Für diese anspruchs­volle Arbeit müssen die Lehrkräfte besser als bisher vorbereitet, begleitet und fortgebildet werden. Das Netz der Beraterinnen und Berater für Inklusion zur Unterstützung der Schulen muss erheblich ausgeweitet werden. Die Schulen brauchen Freiräume und genügend Zeit zur Vorbereitung auf die neue Aufgabe, damit Inklusion gelingen kann", so der Landesvor­sitzende.

Ein weiterer wichtiger Schritt zum gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler ist die Weiterentwicklung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren. Zur Sicherung der Qualität sonderpädagogischer Förderung ist eine Vernetzung und engere Kooperation der Förder- und Regelschulen dringend erforderlich. "Die Regelschulen sind bei der Umset­zung der Inklusion auf das sonderpädagogische Erfahrungs- und Handlungswissen der Förderschullehrkräfte angewiesen", betont der Landesvorsitzende. Damit die Förderschulen ihren neuen Auftrag erfüllen können, müssen dem komplexen Prozess ihrer Weiterentwick­lung klare und einheitliche Vorgaben zugrunde liegen.

Wesentliche Aufgabe der Förder- und Beratungszentren ist es aus Sicht der GEW, die Re­gelschulen in Unterrichts- und Erziehungsprozessen einzelner Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf sonderpädagogisch zu begleiten. Umfängliche sonderpädagogische Unterstützung ist auch an den berufsbildenden Schulen erforderlich.

In allen Phasen der Lehrerbildung als auch in der Fort- und Weiterbildung sind strukturelle und personelle Verbesserungen sowie neue inhaltliche Schwerpunktsetzungen dringend notwendig. Dies muss für alle Schularten umgesetzt werden.

"Das Konzept des Landes ist aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz ein positiver Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention", sagt der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer. "Wir erwarten, dass weitere Schritte folgen, damit die schulische Inklusion in Rheinland-Pfalz gelingen kann und ein Erfolgsmodell wird."

Ansprechpartner

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