Kultusminister genehmigt 16 Regionale Konzepte sonderpädagogischer Förderung

Zum Beginn des Schuljahrs 2006/2007 hat der Niedersächsi-sche Kultusminister Bernd Busemann 16 neue oder erweiterte Regionale Konzept sonderpädagogischer Förderung genehmigt. "Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Benachteiligungen ist eines der wichtigen schulpolitischen Ziele, die mir besonders am Herzen liegen. Jedes Kind soll entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse gefördert werden. Deshalb brauchen wir ein vielfältiges Förderangebot, das sich an den Kindern und nicht an Einrichtungen orientiert", sagte Busemann heute (07.07.2006) in Hannover.

07.07.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Regionale Konzepte werden vor Ort auf freiwilliger Basis erar-beitet. Dabei arbeiten die allgemein bildenden Schulen eng mit einer Föderschule in der jeweiligen Region zusammen, so dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit anderen Schülerinnen und Schülern innerhalb der ortsüblichen Schulen und Klassen unterrichtet und erzogen werden und die unterschiedlichen Förderangebote für alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen in einer Region gewährleistet werden können.

Im Vordergrund steht dabei die Einrichtung einer sonderpädagogischen Grundversorgung an den Grundschulen. Förderschullehrkräfte unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Sprechen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung den Besuch der Grundschule zu ermöglichen. Weitere Förderschullehrkräfte werden als so genannte Mobile Dienste tätig: Sie sollen in allen Schulformen Lehrkräfte beraten und unterstützen, die mit Erziehungsproblemen und abweichendem Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu tun haben. Der Genehmigungsantrag kann durch den Schulträger gestellt werden, wenn alle beteiligten Schulen ihre Mitarbeit erklärt haben.

"An den jetzt neu genehmigten 16 Konzepten sind 16 Schulträger, 26 Förderschulen und 85 weitere Grundschulen beteiligt. Dahinter steht viel Einsatzbereitschaft bei den Schulträgern, den Schulen , der Landesschulbehörde und den Eltern", mach-te Busemann deutlich Insgesamt gebe es im Land nun 50 Regionale Konzepte, an denen über 400 Grundschulen beteiligt seien. "Nicht nur die Unterrichtsversorgung in den Förderschulen, sondern auch die Situation der Schülerinnen und Schüler im Bereich der sonderpädagogischen Förderung insgesamt ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden", so Busemann abschließend.

Die Liste der neu genehmigten Regionalen Konzepte finden Sie im Internet unter der Adresse www.mk.niedersachsen.de


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