Kultusminister legt konkrete Schritte zur Ausgestaltung der Eigenverantwortlichen Schule vor
"Wir wollen unsere Schulen schrittweise in die Eigenverantwortung führen. Parallel zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen geht es nun um die konkrete Ausgestaltung der Eigenverantwortlichen Schule", erklärte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (10.01.2007) vor Journalisten in Hannover. Busemann stellte eine Liste von Erlassen vor, deren Regelungsgehalt künftig in die Verantwortung der Schulen übergehen soll. Ferner stellte er vor, welche dienstrechtlichen Befugnisse künftig auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden sollen.
10.01.2007 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Es handelt sich dabei zunächst um einen Vorschlag, der weder bereits abgeschlossen ist noch umfassend sofort verwirklicht werden soll. Denn nach wie vor bleibt es dabei: Die Schulen selbst bestimmen das Tempo", machte Busemann deutlich. Die Entwürfe gingen zunächst in die gesetzliche Anhörung. "Vielleicht erbringt die Anhörung, dass wir noch mehr Freiräume geben sollten. Dann bin ich dabei. Vielleicht ergibt die Anhörung auch, dass wir in einem ersten Schritt weniger Deregulierung wagen sollten. Dann mag auch das so sein", so Busemann weiter.
Nach dem Vorschlag des Kultusministers sollen 15 Erlasse vollständig entfallen, 19 Erlasse enthalten Regelungen, die in die Entscheidungsbefugnis der Schulen gegeben werden sollen. Weitere 9 Erlasse seien als Hinweise und Anregungen zu verstehen.
"Zu den dienstrechtlichen Befugnissen, die an die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden, gehören die Neueinstellung von Lehrkräften, die Feststellung der Bewährung und die Beförderung von Lehrkräften ins erste Beförderungsamt. Das schließt notwendig auch anlassbezogene Beurteilungen der Lehrkräfte durch die Schulleiterinnen und Schulleiter ein", führte Busemann aus. Um niemanden zu überfordern, solle auch dabei schrittweise vorgegangen werden. Auch Arbeitsverträge mit den so genannten Feuerwehrlehrkräften könnten die Schulen dann direkt abschließen, um ohne den Umweg über die Landesschulbehörde schnellstmöglich auf krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle zu reagieren.
"Schulen, die nach Feststellung der Landesschulbehörde dauerhaft über weniger als 20 Vollzeitlehrerstellen verfügen, bleiben vorerst ausgenommen. Im ersten Schritt gelten die neuen Befugnisse zunächst für Leiterinnen und Leiter von Gymnasien und Gesamtschulen, in der Regel großen Systemen. 2008 sollen die Hauptschulen und Realschulen folgen und 2009 die Grundschulen und Förderschulen", erläuterte Busemann. Es gehe dabei um Entscheidungsbefugnisse. Die verwaltungstechnische Abwicklung könne weiterhin die Landesschulbehörde unterstützend leisten, wenn die jeweilige Schule es wolle.
"Voraussichtlich bereits im Februar werde ich in diesem Zusammenhang einen weiteren Vorschlag erläutern, wie wir die Schulleiterinnen und Schulleiter entlasten wollen, damit sie ihre neue Rolle in der Eigenverantwortlichen Schule wie gewünscht wahrnehmen können", so Busemann abschließend.
Eine Liste der Erlasse wird auch im Internet unter www.mk.niedersachsen.de eingestellt.
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