Hessen

Kultusministerin Henzler: Streikrecht für beamtete Lehrer würde Beamtenstatus von Lehrern in Frage stellen

"Falls beamtete Lehrer in Zukunft streiken dürfen, entfällt ein wesentliches Argument für den Beamtenstatus von Lehrerinnen und Lehrern", sagte heute die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler.

02.09.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

In Deutschland bestehe allgemeine Schulpflicht. Deshalb müsse der Staat auch den Schulunterricht für die Schülerinnen und Schüler sicherstellen und für einen zuverlässigen Schulbetrieb sorgen, so die Ministerin. Daher sei es folgerichtig, wenn Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen in der Regel Beamte seien. "Falls sich jedoch in Deutschland eine Rechtsprechung durchsetzen sollte, die den Unterricht an einer staatlichen Schule nicht mehr als hoheitlichen Akt sieht und beamteten Lehrerinnen und Lehrern das Streikrecht zubilligt, würde ein sehr gewichtiger Grund für den Beamtenstatus wegfallen", so Henzler. Natürlich sei ein Streikverbot nicht das einzige Argument für den Beamtenstatus von Lehrern, aber eines, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte.

Hintergrund: Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel kam ohne mündliche Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für beamtete Lehrer gelte. Nur hoheitlich tätige Beamte seien davon betroffen, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung. Gegen die Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Das Kultusministerium wird zunächst die schriftlichen Urteilsgründe eingehend prüfen.


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