Kultusministerin Karin Wolff wirbt für Zeugnisbeiblatt:

"Das ehrenamtliche Engagement von Schülerinnen und Schülern verdient besondere Anerkennung." Mit diesen Worten wirbt Kultusministerin Karin Wolff für die Möglichkeit, ehrenamtliche Leistungen, die hessische Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule erbringen, in einem Zeugnisblatt würdigen zu lassen: "Ich möchte die zahlreichen Anfragen in Zusammenhang mit der letzten Zeugnisausgabe in unserem Haus dazu nutzen, die Regelung bei Schülern, Eltern und Schulen weiter bekannt zu machen und nochmals zu erläutern", so Wolff.

10.02.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Ehrenamtliches Engagement innerhalb der Schule ist im Zeugnis unter der Rubrik "Bemerkungen" zu würdigen. Dies soll gemeinschaftsbewusstes Verhalten in der Schule fördern und honorieren. Da dieses Verhalten nicht nur in, sondern auch außerhalb der Schule wichtig ist, wurde die Regelung auf die "Würdigung außerschulischen ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Zeugniserteilung" erweitert. Dazu zählt zum Beispiel das Engagement in Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, bei Organisationen der freien Jugendarbeit, im Umweltschutz oder im sozialen und karitativen Bereich.

Auf Antrag der Eltern - bei Volljährigen auf eigenen Antrag - gibt die Schule das entsprechende Formular "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" aus. Verantwortlich für das Ausfüllen der Bescheinigung ist die Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Spätestens sechs Wochen vor dem Termin der nächsten Zeugnisausgabe muss das ausgefüllte Zeugnisbeiblatt bei der Schule eingereicht werden. Eine solche Bescheinigung kann jedem Zeugnis beigefügt werden.

Die Ministerin rät allen Eltern und Schülern, sich ehrenamtliches Engagement bescheinigen zu lassen. Gerade bei Schülerinnen und Schülern mit schwächeren Schulleistungen kann der Nachweis von Einsatz und Initiative ein wichtiges Argument für eventuelle spätere Arbeitgeber sein.

Schulen können die Zeugnisbeiblätter beim Amt für Lehrerbildung anfordern: Amt für Lehrerbildung, Publikationsmanagement, Rothwestener Straße 2-14, 34233 Fuldatal, Fax 0561/8101-100, E-Mail:


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