Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit
Das Thüringer Kultusministerium wird das am Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahren einer beamteten, teilzeitbeschäftigten Grundschullehrerin beenden. Die beamtete Lehrerin wird vollzeitbeschäftigt. Lehrerinnen und Lehrer, die mit ihrem Bescheid über die Einstellungsteilzeit nicht einverstanden waren, werden ebenfalls vollzeitbeschäftigt. Insgesamt werden so ab dem kommenden Schuljahr vorrausichtlich 2.947 bisher in Teilzeit beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer voll einsetzbar sein.
19.02.2008 Thüringen Pressemeldung Thüringer KultusministeriumThüringens Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU) begründet die heutige Entscheidung des Kabinetts: "Das Bundesverfassungsgericht verwarf im September 2007 die niedersächsische Regelung zur Teilzeitbeschäftigung von verbeamteten Lehrern. In der Begründung, die von der Landesregierung gründlich geprüft wurde, stellte das höchste deutsche Gericht erstmals fest, dass Lehrer nicht zwingend Beamte sein müssen. Teilzeitbeschäftigung von beamteten Lehrern – wenn sie nicht gewünscht ist – verstoße damit gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Daraus ergibt sich eine vollkommen neue Situation, denn die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts sind in ihrer Eindeutigkeit so zuvor von deutschen Gerichten höchstrichterlich noch nicht formuliert worden. Davon betroffen ist auch die Argumentation des Freistaates in dem beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren. Die Landesregierung hält zwar nach wie vor die Thüringer Regelung aus dem Jahr 1998 zur Einstellungsteilzeit für wohlbegründet, doch vor dem Hintergrund der Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes wird die Revision jetzt beendet."
Die Auswirkungen dieses Schrittes werden ab dem kommenden Schuljahr spürbar. So entspricht der Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung von rund 3.000 bisher in Teilzeit beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern zusätzlichen 520 Vollzeitstellen. Das bedeutet, dass Anträgen auf Altersteilzeit, die bisher abgelehnt werden mussten, verstärkt stattgegeben werden kann. Daher sind Neueinstellungen von Lehrern auch weiterhin möglich. Die in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich entstehenden Mehrkosten von insgesamt 13,3 Mio. Euro werden im Haushaltsvollzug bereitgestellt. Bis zum Jahr 2010 werden durch das altersbedingte Ausscheiden von Lehrern aus dem Schuldienst die jetzt 520 zusätzlichen Stellen weitestgehend abgebaut sein.
"Die Vollzeitbeschäftigung von rund 3.000 Lehrerinnen und Lehrern bietet zahlreiche Chancen, denn es steht zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung", so Minister Goebel weiter. "Davon werden vor allem die Schülerinnen und Schülern im Freistaat profitieren. Darüber hinaus werden sich außerdem Spielräume für neue und bereits begonnene Projekte eröffnen, die die Qualität der Thüringer Schule nachhaltig weiter verbessern werden."
So könne das Entwicklungsvorhaben ´Eigenverantwortliche Schule´ vorangetrieben werden, so Minister Goebel. Auch die bereits begonnene Qualifizierung von Führungskräften für die Schulen werde intensiviert. An den allgemein bildenden Schulen werde zudem die Förderung von Schülern mit Benachteiligungen und Behinderungen verbessert und die Fortbildung von Lehrern zum Erwerb sonderpädagogischer und diagnostischer Kompetenz gestärkt. Auch das bewährte Modell der Praxisklassen könne personell gestärkt werden. "Ein wichtiges Anliegen ist die Stärkung und Erweiterung des Fremdsprachenunterrichts und des bilingualen Fachunterrichts. Wir werden Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fachrichtungen gezielt weiterbilden können. Das Fremdsprachenangebot der Thüringer Schulen kann so sinnvoll erweitert werden", so Minister Goebel abschließend.
Zum Revisionsverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die Klage einer Grundschullehrerin auf Vollzeitverbeamtung:
Die Lehrerin wurde 2004 verbeamtet und in Teilzeit beschäftigt. Sie hatte fristgerecht Widerspruch eingelegt, noch 2004 gegen die Teilzeitbeschäftigung geklagt und Vollzeitbeschäftigung verlangt. Im November 2006 gab ihr das Oberverwaltungsgericht Weimar Recht. Der Freistaat legte daraufhin Anfang 2007 Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Seit 1998 gibt es im Thüringer Beamtengesetz die Regelung der so genannten Einstellungsteilzeit. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Wegen des Rückgangs der Zahl der Schüler und des dadurch entstandenen Lehrerüberhangs wurde der Großteil der angestellten Lehrer seit 1997 nach dem "Floating"-Modell teilzeitbeschäftigt, um Entlassungen zu vermeiden. Um trotzdem Lehrern die Verbeamtung zu ermöglichen, wurde im Juni 1998 das Beamtengesetz geändert und so die Teilzeitbeschäftigung von beamteten Lehrern möglich. Die damalige Landesregierung ging davon aus, dass wie in den alten Bundesländern Lehrer Beamte sein müssen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass hoheitliche Aufgaben laut Grundgesetz von Beamten wahrgenommen werden müssen. Hinzu kommt, dass der Einigungsvertrag die neuen Länder zur Einführung des Berufsbeamtentums verpflichtet hatte. Begründet wurden die Teilzeitbeschäftigung und die damit zeitlich begrenzten Einschnitte in die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit der einigungsbedingten Sondersituation in Thüringen: dem Rückgang der Zahl der Schüler und dem dadurch entstandenen Lehrerüberhang. Damit, so war es Konsens in der großen Koalition von CDU und SPD, war die Verbeamtung von Lehrern möglich. Ähnliche Regelungen gab es beispielsweise auch in Brandenburg sowie in Hessen und Niedersachsen.
Nach der als Einstellungsteilzeit bezeichneten befristet bis 2006 geltenden Regelung im Thüringer Beamtengesetz wurden 10.204 Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet und in Teilzeit beschäftigt. Der Beschäftigungsumfang beträgt in der Regel 66 bis 80 Prozent mit einem Laufzeitende von 2010 bis 2014.
Im September 2007 ergab sich eine vollkommen neue Situation. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die niedersächsische Regelung zur Teilzeitbeschäftigung von Beamten. In der Begründung führte das höchste deutsche Gericht aus, dass Lehrer nicht zwingend Beamte sein müssen. Teilzeitbeschäftigung von beamteten Lehrern würde damit gegen die Hauptamtlichkeit und das Alimentationsprinzip verstoßen, beides hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums. Beamte – also auch beamtete Lehrer – können danach nur in Teilzeit beschäftigt werden, wenn sie das ausdrücklich wünschen. Damit ergibt sich eine vollkommen neue Situation. Diese Aussagen sind in ihrer Eindeutigkeit so zuvor von deutschen Gerichten höchstrichterlich noch nicht formuliert worden.
Weitere Informationen zur Einstellungsteilzeit und zum Gesetzgebungsverfahren (Drucksachen und Plenarprotokolle) sind im Internet in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtages unter www.parldok.thueringen.de/Parldok, Drucksache 2/2973 zu finden.
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