Kultusministerium weist auf Möglichkeit der Nachversetzung hin
Schülerinnen und Schüler, die nur knapp nicht versetzt worden sind, können nach den großen Ferien durch eine Nachprüfung doch noch ihre Versetzung schaffen. Eine entsprechende Regelung gibt es im Saarland seit dem Jahr 2003. Darauf weist das Kultusministerium hin.
22.07.2005 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandSchülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern schlechte Noten haben und diese nicht ausgleichen können, sollten eine Wiederholung des Schuljahres als Chance begreifen. Für viele hat eine Wiederholung zu einer neuen Motivation geführt und sie haben anschließend ihre Abschlüsse auch geschafft.
Das Kultusministerium weist ferner darauf hin, dass eine Nichtversetzung keine Einzelentscheidung eines Lehrers ist. Die Klassenkonferenz würdigt vielmehr die Gesamtleistung des Schülers oder der Schülerin und entscheidet dann über die Versetzung. Für eine Versetzung gibt es genaue Bestimmungen, die die Konferenz zugrunde legen muss. So ist z. B. an einem Gymnasium ein Schüler dann nicht zu versetzen, wenn er im Jahreszeugnis in zwei oder mehr schriftlichen Fächern unter *ausreichend" liegt. Im Übrigen sehen die Versetzungsbestimmungen eine Reihe von Ausgleichsmöglichkeiten vor, wodurch schwächere Leistungen durch bessere kompensiert werden können.
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