Kultusministerium zur akuten Sturmwarnung: Entscheidung zum Erteilen des Unterrichts wird vor Ort getroffen
Zur Aufsichtspflicht der Schulen gehört es, Gefahren von den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften abzuwenden. Dieses gilt auch für den heutigen Tag unter Beachtung der für ganz Deutschland geltenden Sturmwarnung.
18.01.2007 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Kultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltJe nach Sachlage können die Schulen entscheiden, ob der Unterricht vorzeitig beendet wird oder ob die Schülerinnen und Schüler in den Schulen bleiben, bis die Gefahr abgeklungen ist. Dabei sind die Schülertransportmöglichkeiten mit den zuständigen Busunternehmen zu klären und zu berücksichtigen.
Die Schulfachreferate des Landesverwaltungsamtes haben die Schulen informiert und sie angewiesen, Rücksprache mit den Landkreisen zur Bewertung des Risikos und zur Sicherung ggf. erforderlicher vorzeitiger Schülertransporte zu nehmen bzw. die Aufsicht bis zur Abholung der Kinder durch die Eltern zu sichern.
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