Land und EU fördern Qualitätsmanagement an freien Schulen
Freie Schulen, die den Unterricht und damit die Leistungen der Schüler verbessern wollen, können für entsprechende Projekte ab sofort Fördermittel in Anspruch nehmen. Dazu hat die Staatsregierung eine Förderrichtlinie zur Unterstützung des Qualitätsmanagements an Ersatzschulen verabschiedet.
04.07.2012 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusBislang wurden Vorhaben, die eine systematische Unterrichtsentwicklung durch ein Qualitätsmanagement zum Ziel haben, nur für öffentliche Schulen gefördert. "Freie Schulen sind ein wertvoller und wichtiger Bestandteil der sächsischen Bildungslandschaft. Deshalb war es an der Zeit, dass auch freie Schulträger Fördermittel für Maßnahmen des Qualitätsmanagement an ihrer Schule beantragen können", begründet Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth die Entscheidung.
Mit der Förderrichtlinie soll zugleich auch die Zahl der Schüler ohne Abschluss verringert werden. Dafür sollen durch eine schulinterne Evaluation Lehr- und Lernprozesse kontinuierlich verbessert und die Lernwirksamkeit des Unterrichts erhöht werden, heißt es in der Förderrichtlinie. In diesem Rahmen werden auch Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrer gefördert. Die genannten Vorhaben werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gefördert.
Zur neuen Förderrichtlinie führt das Kultusministerium eine Informationsveranstaltung am 6. Juli 2012, von 13 bis 15 Uhr in der Sächsischen Aufbaubank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, durch. Schulträger für Ersatzschulen sind dazu herzlich eingeladen.
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