Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Schulentwicklungsplan beim Verwaltungsgericht Kassel gescheitert
Mit Beschluss vom 7. Juli 2006 hat das Verwaltungsgericht Kassel (Geschäftsnummer 3 G 489/06) die vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg beantragte einstweilige Anordnung gegen den Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum Schulentwicklungsplan des Kreises abgelehnt. Damit wurde der Antrag, "eine auflagen- und einschränkungsfreie Zustimmung zum Schulentwicklungsplan" zu erteilen, in erster Instanz abgewiesen.
14.07.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenJoachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, begrüßte die Entscheidung: Zwar stehe das Hauptsacheverfahren noch aus, doch habe sich das Verwaltungsgericht Kassel der Rechtsauffassung des Landes hinsichtlich der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung in der Sache angeschlossen. Joachim Jacobi appellierte an den Schulträger, nunmehr seine Klage insgesamt fallen zu lassen. "Solange ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig ist, werden wir unserem gemeinsamen Ziel, das Schulangebot im Landkreis Hersfeld-Rotenburg auf solider Grundlage zu sichern, nicht näher kommen", sagte der Staatssekretär.
Keine Kommentare vorhanden