Landkreise und kreisfreie Städte legen ihre Schulentwicklungspläne fest - nicht das Bildungsministerium

Das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Schulgesetz legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen landesweit die Schulentwicklungsplanung vorgenommen wird.

23.04.2007 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Wie diese Rahmenbedingungen letztlich ausgefüllt werden, welche Schulen erhalten und geschlossen werden, das wird vor Ort von den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten entschieden.

Die langfristige Planung für den Zeitrum vom Schuljahr 2006/07 bis zum Schuljahr 2010/11 ist im Sommer 2006 von den Schulträgern im Wesentlichen abgeschlossen worden.

Die beigefügte Tabelle stellt eine Zusammenfassung dieser Schultenwicklungspläne aller Landkreise und kreisfreien Städte dar, wobei gekennzeichnet ist, welche bereits geschlossen wurden.

Das Bildungsministerium entscheidet lediglich auf Antrag der Planungsträger über Ausnahmegenehmigungen. Diese aber können nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erteilt werden.

Die im Zusammenhang mit einer Kleinen Anfrage der FDP erarbeitete Zusammenfassung der Thematik stellt somit keine neuen Sachverhalt dar. Über die gegenwärtige Phase bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes geben die Landkreise und kreisfreien Städte Auskunft.


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