Gewalt

Legalisiert Berliner Landgericht Gewalt gegen Kinder?

Eine Lehrerin hat einem 11-jährigen Schüler einen blauen Fleck verpasst, als sie ihn grob aus dem Klassenzimmer beförderte. Das Landgericht Berlin hat auf Straffreiheit entschieden - es habe sich um eine Ordnungsmaßnahme ohne Alternative gehandelt. Damit befürwortet das LG Berlin körperliche Gewalt als legitime pädagogische Option.

20.03.2010 Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

Ein 11-jähriger Schüler störte trotz Ermahnungen der Lehrerin den Unterricht. Die Lehrerin forderte ihn auf, das Klassenzimmer zu verlassen, was der Junge nicht tat. Daraufhin packte die Lehrerin den Schüler nach dessen Aussage am Oberarm und führte ihn aus dem Raum. Dabei erlitt der Schüler am Oberarm ein Hämatom von 2 cm Durchmesser, was ungefähr der Größe eines 10-Cent-Stücks entspricht. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt, nicht aber das zuständige Amtsgericht. Auch in der nächsten Instanz wurde die Klage vom Landgericht Berlin abgewiesen.

Mit diesem Urteil wird Gewalt gegen Kinder legalisiert. Von einer Lehrkraft muss erwartet werden, dass beim Umgang mit Kindern auch unter schwierigen Bedingungen auf jegliche Form von Gewalt verzichtet wird. Fällt einer Pädagogin der Umgang mit Kindern - die den Unterricht stören - schwer, dann sollte sie sich von einer anderen Lehrkraft unterstützen lassen. Das Prinzip von actio und reactio ist die lex tertia nach Sir Isaac Newton. Dieses Gesetz gilt auch für Gewaltvorfälle in Schulen.

Das Urteil des Berliner Landgerichts wird auch zu Androhungen von Gewalt in den Schulen führen. Jeder Lehrer kann gegenüber Schülern in Zukunft argumentieren, dass grobes Anfassen oder kräftiges Zupacken auch dann legitim ist, wenn es zu blauen Flecken führt. Blaue Flecken schmerzen zweimal - bei der Verursachung desselbigen und durch die Demütigung, nichts dagegen unternehmen zu können.


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