Mecklenburg-Vorpommern

Lehrer/innen an Regionalen und Gesamtschulen bekommen höheres Gehalt

In Mecklenburg-Vorpommern sollen etwa 2.000 Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I vom Schuljahr 2014/2015 an ein höheres Gehalt erhalten. Anstatt mit der Entgeltgruppe 11 werden sie mit der Entgeltgruppe 13 vergütet. Die Landesregierung, Gewerkschaften und Lehrerverbände haben heute in Schwerin eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

17.12.2013 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Lehrerinnen und Lehrer an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden endlich einheitlich eingruppiert. Dies ist auch deshalb gerecht, weil die meisten dieser Lehrkräfte dieselbe Ausbildung absolviert haben", betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. "Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 bzw. Besoldungsgruppe A 13 wird Mecklenburg-Vorpommern auch für Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern attraktiv", sagte der Minister. Nicht jedes Bundesland leiste sich eine Eingruppierung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I auf diesem Niveau.

Die Höhergruppierung ist im Zukunftsprogramm "Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern" vorgesehen. Vom Jahr 2014 an stehen im Landeshaushalt pro Jahr jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro für den Schulbereich zur Verfügung.

Finanzministerin Heike Polzin betonte bei der Unterzeichnung daher, dass die Vereinbarung finanziell einen Kraftakt für das Land bedeute: "Die Höhergruppierung schlägt im Haushalt mit 9,2 Mio. Euro zu Buche – Jahr für Jahr. Angesichts rückläufiger Zahlungen von Bund und EU haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich halte sie aber für richtig, da sie den Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig voranbringen wird", so Polzin.

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L gilt sowohl bei einem Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer an einer Regionalen Schule als auch beim Einsatz an einer gleichwertigen Schulart, gegenwärtig sind das Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und berufliche Schulen. Die Eingruppierung von Lehrkräften mit einer DDR-Lehrbefähigung und einer Lehramtszuerkennung aus anderen Bundesländern, denen nach der Bewährungsanforderungsverordnung das Lehramt an Hauptschulen verliehen worden ist, wird im Einzelfall geprüft.

Lehrkräfte mit einer DDR-Lehrbefähigung, denen allein aufgrund des Außerkrafttretens der Bewährungsanforderungsverordnung zum 31.12.1996 keine Lehrbefähigung für ein Lehramt gemäß Bewährungsanforderungsverordnung mehr zuerkannt werden konnte, werden durch Erlasse des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergütungsrechtlich den Lehrkräften an Haupt- und Realschulen, Realschulen und an Regionalen Schulen gleichgestellt, das heißt wie diese eingruppiert.


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