Mehrarbeit bei Teilzeit muss von der ersten Stunde an bezahlt werden
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert das Schulministerium auf, ab sofort geltendes Recht umzusetzen und bei in Teilzeit arbeitenden Lehrkräften unabhängig von ihrem Status Mehrarbeit in den Schulen ab der ersten Stunde zu vergüten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem Urteil eine langjährige Forderung der GEW, dass auch teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte im Schuldienst nicht mehr dadurch benachteiligt werden dürfen, dass sie wie die Vollzeitbeschäftigten erst ab der vierten Mehrarbeitsstunde mit Bezahlung oder Freizeitausgleich zu rechnen haben.
15.04.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Damit folgt das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes. Wir erwarten, dass die Landesregierung nach zahlreichen Urteilen damit aufhört, Lehrkräften ihre Ansprüche auf Bezahlung zu bestreiten", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das jetzt veröffentlicht wurde.
Schlusspunkt unter Rechtsstreitigkeiten für günstigere Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Klagebegehren einer Berliner Lehrerin stattgegeben. Die GEW sieht darin den Schlusspunkt einer langen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit der die GEW für die teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer diese günstigere Regelung durchgesetzt hat. Bereits seit 1999, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, gilt sie für angestellte Lehrkräfte im Teilzeitverhältnis. Die Lehrerin hatte sich mit Unterstützung des Rechtsschutzes der GEW durch alle Instanzen geklagt und Recht bekommen.
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