Gemeinschaftsschule NRW

Ministerin Löhrmann: Wir wollen gesetzliche Grundlage für die Gemeinschaftsschule schaffen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Gemeinschaftsschule in Finnentrop nicht auf der Basis von Paragraf 25 des Schulgesetzes starten kann. Die anderen 13 Standorte waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

09.06.2011 Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: "Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht, ins­besondere für die betroffenen Eltern und Kinder sowie für die Gemeinde Finnentrop. Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist ungebrochen groß. Inzwischen gibt es rund 100 Interessenbekundungen. Deshalb wollen wir Klarheit schaffen für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Lehrkräfte und arbeiten mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für die Gemeinschaftsschule. Die Empfehlungen der Bildungskonferenz sind dafür eine gute Grundlage."

Die Schülerinnen und Schüler, die die beklagte Gemeinschaftsschule in Finnentrop besuchen wollten, erhalten selbstverständlich ein schu­lisches Ersatzangebot. Die Haupt- und die Realschule in Finnentrop werden nun nicht aufgelöst und bleiben bestehen. Die Kinder können dort angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die den gym­nasialen Weg gehen wollen, können an den Gymnasien der Nach­barstädte angemeldet werden. Für Fragen und unterstützende Hilfe können sich Eltern und Schülerinnen und Schüler an die Bezirks­regierung Arnsberg als zuständige Schulaufsicht wenden.

Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 7. September 2011 starten in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten: Ascheberg, Billerbeck, Bochum, Burbach, Kalletal, Köln (Ferdinand­straße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade und Rheinberg. Die Auswirkungen auf die ebenfalls ange­fochtene Genehmigung für die Gemeinschaftsschule Blankenheim/ Nettersheim, werden noch geprüft.


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