Neue Fördermittelrichtlinie für Schulhausbau in Sachsen
Das sächsische Kabinett hat heute eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Schulhausbau beschlossen. Damit ist eine anhaltende finanzielle Unterstützung beim Bau und der Sanierung von Bildungsstätten durch den Freistaat gewährleistet.
18.12.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusDie neue Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2008 in Kraft und sieht neue schulartabhängige Fördersätze vor. Bei den Grundschulen können demnach bis zu 50 Prozent, an den Mittelschulen und Gymnasien bis zu 60 Prozent sowie bei den berufsbildenden Schulen und Förderschulen bis zu 70 Prozent der Investitionen durch das Land bzw. die Europäische Union gefördert werden. Mit diesen festen Fördersätzen wird den Schulträgern ab nächstem Jahr eine bessere Planungssicherheit geboten.
Seit 1991 wurde der Schulhausbau in Sachsen mit rund zwei Milliarden Euro gefördert. In den vergangenen drei Jahren wurden allein aus Landesmitteln mit 38,2 Millionen Euro die meisten Gelder für den Ausbau der Gymnasien bewilligt, gefolgt von den Mittelschulen (32,5 Mio.) und den Grundschulen (29,5 Mio). Die Förderschulen und Berufsbildenden Schulen wurden mit je 17,2 Millionen Euro gefördert. Ziel aller Fördermaßnahmen ist die Erhöhung der Bildungsqualität in Sachsen, zum Beispiel durch den Ausbau von Ganztagsangeboten.
Für das Jahr 2008 stellt das Land Sachsen insgesamt 31,36 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Rund 19 Millionen Euro sind davon bereits vergeben. Zusätzlich können noch etwa 47 Millionen Euro vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung abgerufen werden.
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