Neue Realschulstandorte nur nach Bedarf – keinesfalls zu Lasten bestehender Realschulen!
"Wir sehen es natürlich als großen Erfolg, wenn unsere Schulart derart positiv gesehen wird, dass beinahe jede größere Gemeinde nach einem Realschulstandort strebt. Das zeichnet uns aus und spricht für die gute pädagogische Arbeit an Bayerns Realschulen. Aber: Neue Realschulstandorte müssen ausschließlich bedarfsgerecht ausgerichtet sein und dürfen nicht für die Profilierung der Kommunalpolitik oder von Kommunalpolitikern missbraucht werden" äußert sich der brlv-Vorsitzende Anton Huber im Nachgang zu einem Gespräch mit Vertretern des Katholischen Büros Bayern in München. Huber teile die Sorge kirchlicher Schulen, dass so manche Neugründung sehr viel intensiver hinterfragt werden müsse – vor allem unter dem Aspekt, bestehende Realschulstandorte nicht zu gefährden.
03.04.2012 Pressemeldung Verband Reale BildungHuber verweist darauf, grundsätzlich eine Realschule im Vollausbau anzustreben, also mit Dreizügigkeit (drei Klassen je Jahrgangstufe), sofern dafür tatsächlich der Bedarf nachgewiesen ist. Huber: "Vollausbau ist der Normalfall. Für eine Neugründung im Kooperationsmodell kann nur dann eine Zweizügigkeit akzeptiert werden, wenn damit mindestens drei Ausbildungsrichtungen angeboten werden können. Ferner war für eine Neugründung immer unabdingbare Voraussetzung, dass durch die Neugründung auf keinen Fall ein bestehender Realschulstandort beschädigt oder sogar in seiner Existenz gefährdet werden darf. In der kultusministeriellen Bekanntmachung vom März 2009 heißt es dazu: Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells mit einer noch zu gründenden Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her.´" Huber weiter: "Das ´Einverneh-men der Realschulseite´ ist sicherlich auch mit dem Träger einer bestehenden kirchlichen Realschule herzustellen, wenn dieser eine Beschädigung seiner Schule oder eine Existenzgefährdung sieht. Die Existenzgefährdung kann aus der Entwicklung der Geburtenzahlen und der Wanderungsbewegung relativ exakt abgeleitet werden."
Im Übrigen beobachte man im Realschulbereich Neugründungen auch deshalb sehr skeptisch, meint Huber, weil man mit weiteren neuen Realschulstandorten bestehende Mittelschulverbünde schwäche. Das könnte bestimmte Kräfte zur Überlegung führen, man müsse nur ausreichend viele neue Realschulstandorte gründen und erhielte dann automatisch die Zweigliedrigkeit im Schulsystem. "Derartige, sachfremde Beweggründe lehnen wir ebenso entschieden ab wie den Gedanken, sich als Politiker mit einer neuen Realschule profilieren zu müssen. Weil mit diesem Handeln ein erheblicher Teil unserer Kinder das passgenaue Förderangebot der Haupt-/Mittelschule verlieren würde, fordern wir die Entscheidungsträger dazu auf, sehr genau die Beweggründe zu hinterfragen und keinesfalls bestehende Realschulstandorte zu gefährden" betont Huber.
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