Neue Schulämter Jena/Stadtroda und Gera/Schmölln

Mit Wirkung zum 1. Februar 2007 entstehen aus den Staatlichen Schulämtern in Jena und Stadtroda sowie in Gera und Schmölln die Staatlichen Schulämter Jena/Stadtroda und Gera/Schmölln als jeweils eine Behörde mit zwei Standorten. Insgesamt wird es damit in Thüringen elf Schulämter an 13 Standorten geben. Jedes Schulamt gliedert sich in drei Arbeitsbereiche und wird von einem Schulamtsleiter geleitet. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte wurden im Schulamt Jena/Stadtroda Thomas Fügmann und im Schulamt Gera/Schmölln Bernd Bergner beauftragt.

31.01.2007 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Das Schulamt Jena war bisher für 4,79 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler sowie für 5,08 Prozent aller Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte im Freistaat zuständig. Das Schulamt Stadtroda war für 6,42 Prozent der Schüler und 7,47 Prozent der Pädagogen, das Schulamt Gera für 5,45 Prozent der Schüler und 4,85 Prozent der Pädagogen sowie das Schulamt Schmölln für 8,18 Prozent der Schüler und 8,7 Prozent der Pädagogen zuständig. Zum Vergleich: Allein das Schulamt Bad Langensalza hat die Zuständigkeit für 12,18 Prozent der Schüler und 11,7 Prozent aller Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte in Thüringen. Beim Stammpersonal sieht es ähnlich aus. So gab es beispielsweise in Jena 13 und in Gera 18 Mitarbeiter, in Bad Langensalza und Schmalkalden hingegen 24 Mitarbeiter.

Thüringens Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU) erklärt zur Fusion der Schulämter: "Mit der Zusammenlegung haben die neuen Schulämter Jena/Stadtroda für 11,21 Prozent der Schüler und Gera/Schmölln für 13,64 Prozent der Schüler die Zuständigkeit und damit annähernd soviel wie das Schulamt in Bad Langensalza. So wird eine zukunftsfähige Struktur geschaffen, die die Arbeitsfähigkeit der Schulämter dauerhaft sichert. Da es durch die Zusammenlegung zu keinem Stellenabbau kommen wird, sichern die neuen Strukturen weiterhin die Präsenz der Schulaufsicht in der Fläche. Damit sind die neuen Schulämter kompetenter Ansprechpartner von Kommunen, freien Bildungsträgern, Landkreisen und der Wirtschaft und können die Schulen bei ihrer eigenverantwortlichen Entwicklung begleiten."

Zur heutigen Verhandlung über die einstweilige Verfügung des Hauptpersonalrats beim Thüringer Kultusministerium vor dem Verwaltungsgericht Meiningen erklärt Goebel: "Wie der Hauptpersonalrat zu der Auffassung gekommen ist, er sei im Vorfeld nicht genügend beteiligt worden, ist mir absolut schleierhaft. Selbstverständlich wurde mit dem Gremium und allen Beteiligten die Zusammenlegung der Schulämter ausführlich erörtert. Das hat auch die heutige Gerichtsentscheidung eindeutig bestätigt. Darüber hinaus gab es auch eine breite öffentliche Diskussion."


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