Mecklenburg-Vorpommern

Neuregelung der Finanzhilfen für Privatschulen einfacher und gerechter

Am 1. August treten die neuen Regeln des Schulgesetzes zu den Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft in Kraft. Diese ersetzen die seit 1996 geltenden bisherigen Bestimmungen.

02.07.2010 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Danach gilt für alle 72 allgemeinbildenden Schulen und 30 beruflichen Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. August 2010 jeweils ein einheitlicher Personalkostenzuschuss des Landes. Bei den beruflichen Schulen beläuft sich dieser Betrag auf eine Höhe von 50 bis 80 Prozent in Abhängigkeit des Bildungsgangs und bei den allgemein bildenden Schulen auf eine Höhe von 85 Prozent. In der Vergangenheit lag der Regelfördersatz zwischen 60 bis 85 Prozent. Die privaten Förderschulen erhalten weiterhin eine 100prozentige Kostenerstattung.

Als Berechnungsgrundlage für die Zuweisung gelten künftig allein die Schülerzahlen statt wie bisher die Daten einer fiktiven Vergleichsschule und das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule.

Das alte Berechnungsverfahren führte dazu, dass beispielsweise die Finanzhilfe für eine Grundschule in freier Trägerschaft zwischen 2640 € und 4374 € pro Schüler schwankte. Ab dem 1. August 2010 wird für die Grundschulen in freier Trägerschaft der gleiche Schülerkostensatz wie für öffentliche Grundschulen als Bemessungsgrundlage verwendet. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 3030,88 €.

Mit der Neuregelung gelten nunmehr für die Privatschulen nach einem Jahr Überbrückungszeit die gleichen Grundsätze für die Finanzzuweisung wie für die staatlichen Schulen.

Damit ist das neue System einfacher und transparenter. Es führt sowohl zu einer größeren Gerechtigkeit zwischen den staatlichen und den freien Schulen als auch den freien Schulen untereinander. Die neuen Finanzhilfesätze werden zur Beibehaltung als auch der weiteren Ausgestaltung eines vielfältigen Ausbildungsangebotes an allen Ersatzschulen führen. Sie werden aber auch stärker darauf hinwirken, sich am tatsächlichen Bedarf zu orientieren.

Hintergrund

In Mecklenburg-Vorpommern besuchten im Schuljahr 2009/2010 11.139 Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und 4.539 Schülerinnen und Schüler eine berufliche Schule in freier Trägerschaft.

Anzahl der allgemeinbildenden Schulen in MV: 586

davon

  • öffentlich 514 (87,7%)
  • in freier Trägerschaft 72 (12,3%)

Anzahl der beruflichen Schulen in MV: 66

davon

  • öffentlich 36 (54,5%)
  • in freier Trägerschaft 30 (45,5%)

Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Schulen: 127.472

davon

  • an öffentlichen Schulen 116.333 (91,3%)
  • an Schulen in freier Trägerschaft 1.139 (8,7%)

Anzahl der Schüler an beruflichen Schulen: 51.546

davon

  • an öffentlichen Berufsschulen 47.007 (91,2%)
  • an Schulen in freier Trägerschaft 4.539 (8,8%)

Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden