Schwarze Liste
Nicht für den Schuldienst geeignet
11.08.2011 Artikel
Auf einer "Informationsliste" führt das Hessische Kultusministerium siebzig Personen, die als ungeeignet für den Schuldienst gelten, berichtet die Frankfurter Rundschau. Etwa wegen Entlassungen aus fachlichen oder persönlichen Gründen oder wegen Nichtbewährung in einem befristeten Vertrag. Die Betroffenen werden schriftlich über den Eintrag informiert, heißt es, und in der Regel führt der Eintrag dazu, dass kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
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