NRW: Mit jungen Lehrkräften gegen den Lehrermangel
Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 wird das Land Nordrhein-Westfalen wieder einen zweiten allgemeinen Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen haben. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate und schließt die Lehrerausbildung mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
13.04.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenDer zusätzliche Einstellungstermin zum 17. August 2007 richtet sich an alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Ersten Staatsprüfung für eines der in NRW gültigen Lehrämter. Damit verwirklicht die Landesregierung bereits im Sommer 2007, was die Koalitionspartner 2005 als Ziel für die Legislaturperiode vereinbart hatten: Den Übergang zu einem vollständigen zweiten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt neben dem bisherigen Termin Anfang Februar eines Jahres.
Aus der Sicht von Bewerberinnen und Bewerbern, die in den Lehrerberuf streben, verkürzt sich mit dem zusätzlichen Einstellungstermin die Wartezeit nach dem Studium um ein halbes Schuljahr.
Mit der Einrichtung des zweiten Einstellungstermins in den Vorbereitungsdienst setzt Schulministerin Barbara Sommer ihr 6-Punkte-Programm zur Verbesserung der Lehrerversorgung nachhaltig um und schöpft die in NRW geschaffenen Ausbildungskapazitäten konsequent aus.
In den Vorbereitungsdienst können neben Hochschulabsolventinnen und –absolventen aus NRW auch Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern eintreten, die ihr Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Ebenso sind Absolventen anderer geeigneter Studiengänge gefragt, deren Hochschulabschluss als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt werden kann. Die Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst werden online unter www.sevon.nrw.de entgegengenommen. Dort stehen auch viele weitere Hinweise zum Abrufen bereit. Bewerbungsschluss ist am 04. Mai 2007, das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung oder die Anerkennungsbescheinigung können nachgereicht werden.
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