Brandenburg

Öffentliche Schule ist für jedes Kind da

"Bildung ist hoheitliche Aufgabe des Landes" stellt Bildungsministerin Martina Münch in der aktuellen Debatte um freie Schulen klar.

30.11.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die öffentliche Schule ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler ein weltanschaulich neutrales Bildungsangebot zu machen. Eltern sollen jederzeit unter der Vielfalt dieser Angebote wählen können, die sich in der Vielfalt der unterschiedlichen Schulprofile realisieren.

"Das öffentliche Schulsystem ist grundgesetzlich verpflichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler einen Platz anzubieten", so Münch. "Freie Schulen sind mit ihren unterschiedlichen Bildungskonzepten " ob mit kirchlichem oder reformpädagogischem Ansatz "dazu eine willkommene Ergänzung."

Schulen freier Träger haben - im Gegensatz zu öffentlichen Schulen - keinen grundgesetzlich verankerten Versorgungsauftrag. Sie können sich ihre Schülerinnen und Schüler aussuchen und gegebenenfalls auch ablehnen bzw. bestehende Verträge ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Angebote freier Träger können laut Brandenburgischem Schulgesetz in die Schulentwicklungsplanung der Landkreise einbezogen werden, das wird bereits praktiziert.

Hintergrund: Geringe Geburtenraten und der damit einhergegangene Schülermangel haben in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Schließungen öffentlicher Schulen im ländlichen Raum geführt, damit verbunden waren teilweise längere Schulwege. Alternativ haben freie Träger kleine Schulen gegründet. In jeder Region gibt es weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler ein weltanschaulich neutrales Bildungsangebot.


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