Olbertz: Rauchen auf dem Schulhof wird nicht per Gesetz erlaubt
Den heute in der Tagespresse veröffentlichten Aussagen des GEW–Landesvorsitzenden Thomas Lippmann, dass auf den Schulhöfen auf gesetzlicher Grundlage weitergeraucht werden dürfe, widersprach Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz energisch.
22.01.2007 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Kultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltDer Minister verwies darauf, dass die Gesamtkonferenzen der Schulen in den jeweiligen Hausordnungen über ein Rauchverbot entscheiden. „Ich bin mir sicher, dass die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrerkollegien und den Eltern Regelungen treffen werden, die dem Nichtraucherschutz dienen“ so der Minister. Diese Regelungen müssen dann allerdings auch durchgesetzt werden, stellte Olbertz klar. Er halte, auch als Pädagoge, wenig von markig klingenden Bestimmungen, wenn Verstöße gegen sie kaum geahndet werden können.
„Ich finde es unverantwortlich“, so Olbertz, „dass hier der Eindruck erweckt wird, die Landesregierung wolle dem Rauchen auf dem Schulhof Gesetzeskraft verleihen“.
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