Philologenverband für flexibleren Einsatz und einfacheres Erhebungsverfahren beim Büchergeld

Anlässlich des heute veröffentlichten Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über die Rechtmäßigkeit des Büchergeldes hat der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) Max Schmidt einen flexibleren Umgang mit dem Büchergeld angeregt: "Anstatt etwaige Überschüsse beim Büchergeld ungenutzt auf Konten zu parken, sollten die Kommunen mit dem nicht unmittelbar benötigten Geld die schulische Ausstattung mit Lernsoftware verbessern können."

23.04.2007 Bayern Pressemeldung Bayerischer Philologenverband (bpv)

Dies sei prinzipiell zwar heute schon möglich, doch setzten die einschlägigen Bestimmungen der Praxis sehr enge Grenzen und erschwerten dadurch die Nutzung dieser Möglichkeit unnötig.

Gleichzeitig mahnte Schmidt die generelle Vereinfachung des Erhebungsverfahrens an. Der bpv-Vorsitzende erinnerte daran, dass nach einer Umfrage seines Verbandes der Verwaltungsaufwand für das Büchergeld allein die Gymnasien jährlich rund 14.000 Unterrichtsstunden koste. Die Barzahlung solle daher aus den Ausführungsbestim-mungen des Gesetzes gestrichen werden, forderte Max Schmidt als Konsequenz: "Die Barzahlung verursacht aber nicht nur erhebliche Mehrarbeit. Sie konzentriert auch hohe Geldsummen an den Schulen, die ein Diebstahlsrisiko darstellen."

Abschließend forderte Schmidt die Politik auf, in den richterlichen Auftrag, die Ent-wicklung weiter kritisch zu beobachten, auch die Erwägung mit einzubeziehen, das Büchergeld wieder abzuschaffen.


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