Schlechte Noten für Grundschulempfehlungen
(bikl) Derzeit wird in Nordrhein-Westfalen laut darüber nachgedacht, das Elternrecht auf freie Wahl der weiterführenden Schule abzuschaffen. Der Grund: Eltern hätten angeblich zu hohe Ansprüche an die Schulkarriere ihrer Kinder. Und die Folge sei, dass viele Kinder den bitteren „Schulformabstieg“ - also einen Wechsel vom Gymnasium zur Realschule oder von der Realschule zur Hauptschule - erleben müssten. Diese Behauptung hält einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht Stand, wie die Studie «Schulrecht vor Elternrecht?» jetzt beweist.
24.01.2006 ArtikelDer Pädagoge Dr. Rainer Block von der Universität Duisburg-Essen hatte die Tauglichkeitsvoraussagen der Grundschulen auf der Basis von PISA-Daten überprüft. „73% aller 15-jährigen Realschüler, die von einem Gymnasium gewechselt sind, haben seinerzeit eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erhalten. Das relative Risiko für Realschüler, einer falschen (zu hohen) Schulform zugewiesen zu werden, ist aufgrund einer unzutreffenden Grundschulempfehlung rund 24 Mal größer als aufgrund falscher (überhöhter) elterlicher Bildungsansprüche“, heißt es in der Studie.
Bei den Hauptschülern, die einen Schulformabstieg hinter sich haben, ermittelte Block bundesweit rund 69%, denen seinerzeit von der Grundschule die Fähigkeit für eine höhere Bildungslaufbahn prognostiziert worden war.
„Wir maßen uns an, das Leistungsvermögen von 10jährigen Schülern zu prognostizieren. Aber das ist nicht möglich“, erklärt der Wissenschaftler heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Es sei schon als außerordentlich problematisch einzustufen, dass so aufgrund eines Auswahlverfahrens, das nicht zuverlässig sei, fundamentale Bildungs- und Lebensentwürfe verteilt würden.
Schulrecht vor Elternrecht? als PDF
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