Schülerdatenbank: Skepsis ist gerechtfertigt
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) steht dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine zentrale Schülerdatenbank eher ablehnend gegenüber. In einem Schreiben an das Kultusministerium hatte der BLLV bereits Anfang des Jahres das aus seiner Sicht zu schnelle Verfahren zur Erfassung und Speicherung zentraler und flächendeckender Schülerdaten kritisiert und mehr Zeit gefordert, um das brisante Thema in den Gremien ausführlich diskutieren zu können.
05.05.2010 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V."Aus unserer Sicht sind die mit der Einrichtung einer Schülerdatenbank verbundenen Risiken sehr ernst zu nehmen", erklärte BLLV-Präsident Klaus Wenzel im Vorfeld eines morgen im Bayerischen Landtag stattfindenden Fachgesprächs von Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema. Er forderte das Kultusministerium auf, rasch mitzuteilen, welche Ziele verfolgt werden und mit welcher Begründung eine so umfangreiche wie detaillierte Aufzeichnung sensibelster Daten zu rechtfertigen ist. Zentral erfasst werden sollen beispielsweise schulische Leistungen, Daten zu Fördermaßnahmen oder Teilleistungsstörungen, Daten zur Schullaufbahn oder zu Abschlüssen. Schulwechsel werden ebenso erfasst wie Klassenwiederholungen und vieles mehr.
"Wir befürchten einen Missbrauch der Daten", betonte Wenzel. Er sei nicht hundertprozentig auszuschließen und könne für die Betroffenen unabsehbaren Folgen nach sich ziehen. Es sei auch möglich, dass Schülerinnen und Schüler stigmatisiert werden. "Ich kann daher die grundsätzlich ablehnende und kritische Haltung vieler Schüler und Eltern nachvollziehen. Sie ist gerechtfertigt." Andererseits komme moderne Schulpolitik ohne professionelle Datenerhebungen nicht mehr aus. "Die Frage ist jedoch: welche Daten machen Sinn und welche nicht." Wenzel schlug vor, den Fragenkatalog auf das Notwendigste zu reduzieren. Dreh- und Angelpunkt müssten Datenschutz und Transparenz sein. "Der BLLV will keinen ´gläsernen Schüler´, auf dessen persönliche Angaben der Staat jederzeit zurückgreifen kann", stellte Wenzel klar. Zugrunde gelegt werden müssen folgende Kriterien:
- für die Erhebung muss es eine gesetzliche Grundlage geben
- sie muss auf ein vernünftiges Maß reduziert sein
- die Weitergabe der Daten muss ausgeschlossen sein
- nach Ende der Schulzeit müssen die Daten gelöscht werden
- das Verfahren muss transparent sein
- der Zugriff auf Schülerdaten muss auf allen Ebenen der Schulverwaltung entsprechend der Aufgabenstellung unterschiedlich und klar definiert sein.
"Grundsätzlich gilt", so Wenzel, "dass den Schülerinnen und Schülern mit Messen und Wiegen allein nicht geholfen ist. Was sie brauchen, lässt sich auch ohne zentrale Datenerfassung umsetzen: Eine Schule, in der sie sich wohl fühlen, gezielte Förderung und Unterstützung."
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