Schulbuchbeschaffung ist Sache der Schulen
(red). Eine dezentrale Auftragsabwicklung von Schulbuchbestellungen durch die einzelnen Schulen ist sehr wohl möglich und lässt alle Optionen zugunsten des regionalen Buchhandels offen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Kanzlei Allen & Overy LLP, das im Auftrag des Börsenvereins erstellt wurde.
08.11.2013 ArtikelViele Kommunen und Schulträger würden die Schulbuchaufträge für ihre Schulen gebündelt abwickeln – und müssten sie damit europaweit ausschreiben. Als Begründung werde gern das strenge Vergaberecht auf europäischer Ebene angeführt. Ein Gutachten, das die Kanzlei Allen & Overy LLP für den Börsenverein erstellt habe, zeige jedoch, dass eine dezentrale Auftragsvergabe durch die einzelnen Schulen sehr wohl möglich sei – zugunsten des regionalen Buchhandels, meldet das Börsenblatt und führte dazu ein Interview mit Rechtsanwalt und Gutachter Wiland Tresselt.
Die Schulen hätten einen eigenständigen Beschaffungsbedarf, der sich aufgrund ihrer Organisationsautonomie nicht über einen Kamm scheren lasse, sondern sehr unterschiedliche Bedürfnisse zu erfüllen habe. Hier, so Tressel, lasse auch das Vergaberecht entsprechende Differenzierungen zu und führt ein Beispiel auf höherer Ebene an: "Wenn der Bund für all seine Ministerien den Fuhrpark betreuen und den IT-Bedarf deckte müsste, würden die Ministerien vermutlich Sturm laufen." Öffentlich ausschreiben bzw. beschaffen könnten also nicht nur Gebietskörperschaften wie Kommunen, sondern auch die Verwaltungsstellen, die haushaltsrechtlich und organisatorisch selbstständig seien.
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