Schulkonferenzen legen Unterrichtsbeginn an Schulen in Sachsen fest

Entgegen anderslautenden Berichten legen die Schulkonferenzen vor Ort den Unterrichtsbeginn an den jeweiligen Schulen fest. Die Schulkonferenzen bestehen aus dem Schulleiter, vier Lehrervertretern, dem Vorsitzenden des Elternrats, drei weiteren Elternvertretern, dem Schülersprecher sowie drei weiteren Schülervertretern ab Klasse 7. Bei Grundschulen treten deshalb an die Stelle der Schülervertreter weitere Elternvertreter.

30.12.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Zudem wird bei einem Unterrichtsbeginn an Grundschulen vor 7:30 Uhr nicht entgegen gesetzlichen Vorgaben gehandelt, da es sich um eine "soll" - Bestimmung in der Schulordnung für Grundschulen handelt. Dort heißt es, dass der Unterricht zwischen 7.30 Uhr und 9.00 beginnen soll. Ebenso ist dort festgelegt, dass die Unterrichtszeiten von der Gesamtlehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger beschlossen werden.


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