Schulwahlfreiheit soll bleiben
In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich die Rahmenbedingungen an den Schulen für Lehrer, Schüler und Eltern verbessern. Die Abgeordneten des Landtags haben heute den Weg für eine Änderung des Schulgesetzes freigemacht.
05.12.2012 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernBereits mit Beginn des Jahres 2013 wird die gesetzliche Pflicht, Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler zu erstellen, abgeschafft. Es ist nur noch für Schülerinnen und Schüler ein Förderplan erforderlich, wenn sie einer besonderen Förderung bedürfen. "Lehrerinnen und Lehrer brauchen Freiräume, um sich voll und ganz der pädagogischen Arbeit und der Gestaltung des Unterrichts widmen zu können", sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. "Dies gelingt nur, wenn Bürokratie abgebaut und unnötige Berichtspflichten reduziert werden."
Außerdem bleibt die freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen bestehen. Eltern können ihre Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 somit auch an einer anderen öffentlichen Schule anmelden als an der örtlich zuständigen. "Diese Schulwahlfreiheit ist vom Gesetzgeber zeitlich befristet worden. Um vom Schuljahr 2013/2014 an die freie Schulwahl zu ermöglichen, ist die Änderung des Schulgesetzes notwendig", erläuterte Minister Brodkorb. "Wegen des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen muss die Vorschrift zum 1. Januar 2013 in Kraft treten."
Zudem soll die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nach einem einheitlichen System erfolgen und zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt werden. Auch für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler wird es künftig einheitliche Bewertungsmaßstäbe geben. "Jede Schule musste bisher nach eigenem Ermessen durch die jeweiligen Gremien die Bewertungsmaßstäbe festlegen", so der Minister. "Aber jeder weiß, wie wichtig Noten gerade in Abschlussklassen sind und den zukünftigen beruflichen Weg von Schülerinnen und Schülern beeinflussen können. Einheitliche Kriterien sind wichtig, um Noten vergleichbarer zu machen", sagte Brodkorb. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten.
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