Klassenfahrt

Mehr Teilhabe und faire Bedingungen: Saarland modernisiert Schulfahrtenerlass

Schulfahrten sollen für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sein und unter fairen Bedingungen stattfinden. Deshalb modernisiert das Saarland den Schulfahrtenerlass.

01.10.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
  • Eine Schulklasse bei einem Ausflug. © Adobe Stock Schulfahrten und andere schulische Veranstaltungen sollen von Anfang an so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können.

Teilhabe und Inklusion werden gestärkt, die Kostenerstattung für Lehrkräfte wird angepasst und Demokratiebildung, Erinnerungskultur sowie internationale Begegnungen stärker verankert. Der Ministerrat hat dem Entwurf zugestimmt und die externe Anhörung eingeleitet.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Schulfahrten schaffen Erlebnisse, die verbinden, stärken Gemeinschaft und eröffnen neue Perspektiven. Deshalb ist für mich entscheidend: Kein Kind darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Lehrkräfte, die auf Schulfahrten Verantwortung übernehmen, nicht auf Kosten sitzen bleiben. Mit dem neuen Schulfahrtenerlass schaffen wir dafür zeitgemäße und faire Bedingungen. Und wir stärken das, was Schulfahrten pädagogisch besonders wertvoll macht: gemeinsames Lernen, internationale Begegnungen und die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und Demokratie.“

Das ändert sich mit dem neuen Schulfahrtenerlass konkret:

Teilhabe und Inklusion stärken

Schulfahrten und andere schulische Veranstaltungen sollen von Anfang an so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Schulen bleiben deshalb verpflichtet, die finanzielle Belastung für Familien so gering wie möglich zu halten, Fahrten kostenbewusst zu planen und bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört auch, individuelle Voraussetzungen frühzeitig zu berücksichtigen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen einzuplanen.

Kostenrahmen wird an Preisentwicklung angepasst

Die Höchstgrenze für mehrtägige Schulfahrten steigt von bisher 120 auf 155 Euro je Klassenstufe beziehungsweise je Jahr der schulischen Ausbildung. Damit wird die Preisentwicklung seit 2016 berücksichtigt. Die 155 Euro sind eine Obergrenze, kein Zielwert. Schulen sind weiterhin verpflichtet, Fahrten kostenbewusst zu planen.

Faire Kostenerstattung für Lehrkräfte

Lehrkräfte sollen eine genehmigte Dienstreise nicht aus eigener Tasche mitfinanzieren müssen. Bislang wurde bei der Bemessung davon ausgegangen, dass für Begleitpersonen Freiplätze etwa für Fahrt und Übernachtung zur Verfügung stehen. Das entspricht heute vielfach nicht mehr der Praxis.

Künftig werden deshalb Fahrt-, Übernachtungs- und weitere notwendige Kosten realitätsnäher berücksichtigt. So steigt die Pauschvergütung beispielsweise für eine eintägige Schulfahrt von 12 auf 39 Euro, für eine fünftägige Fahrt im Saarland oder in angrenzende Regionen von 95 auf 297 Euro.

Erinnerungskultur und Demokratiebildung stärken

Gedenkstättenbesuche werden verbindlicher Bestandteil der schulischen Fahrtenkonzepte. Bis zum Ende der Sekundarstufe I sollen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich an einem außerschulischen Lernort intensiv mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der Entwicklung der Demokratie, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen.

Für einen Gedenkstättenbesuch steht künftig ein zusätzlicher Kalendertag zur Verfügung, der nicht auf das reguläre Zeitkontingent für Schulfahrten angerechnet wird. Das Bildungsministerium fördert zudem die Fahrtkosten für solche Fahrten.

Internationale Begegnungen stärken

Internationale Begegnungen werden als eigene Veranstaltungsart stärker verankert. Dazu gehören neben klassischen Schüleraustauschen auch digitale Begegnungen sowie Angebote mit fachpraktischen oder arbeitsbezogenen Elementen im Rahmen der Beruflichen Orientierung und Ausbildung.

Sie unterliegen nicht den zeitlichen und finanziellen Beschränkungen regulärer Schulfahrten. Damit erhalten Schulen mehr Möglichkeiten, internationale Erfahrungen und Begegnungen in ihren Schulalltag zu integrieren.

Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie

Schulen erhalten mehr Entscheidungsspielraum. Mehrtägige internationale Begegnungen müssen künftig nicht mehr von der Schulaufsicht genehmigt werden, sondern nur noch durch die Schulleitung. Einverständniserklärungen der Eltern können zudem digital eingeholt werden.

Auch bei der Evaluation soll kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen: Neue Dokumentations- oder Berichtspflichten für die Schulen sind nicht vorgesehen.

Hintergrund und weiteres Verfahren

Der bisherige Schulfahrtenerlass stammt aus dem Jahr 2016. Seitdem haben sich Preise sowie fachliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen deutlich verändert. Gleichzeitig haben Themen wie Teilhabe und Inklusion, Demokratiebildung und Erinnerungskultur sowie internationale Begegnungen für schulische Fahrten weiter an Bedeutung gewonnen.

Nach der Zustimmung des Ministerrats läuft die externe Anhörung bis zum 10. November 2026. Anschließend werden die Rückmeldungen ausgewertet und der überarbeitete Erlass dem Ministerrat erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Der neue Schulfahrtenerlass soll zum 1. Februar 2027 in Kraft treten.


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