Nordrhein-Westfalen

Ungleichheit bei den Inklusions-Bedingungen

"Die von der Landesregierung angebotene Möglichkeit, die Klassen, in denen mindestens zwei Kinder mit sonderpädagogischen Bedarf sind, zu verkleinern, entpuppt sich für viele Schulen als Mogelpackung", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW.

30.01.2014 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Die in § 46 Abs. 4 (9. Schulrechtsänderungsgesetz) aufgezeigte Möglichkeit, die Aufnahmekapazität in der Jahrgangsstufe 5 einer weiterführenden Schule zu begrenzen, wird durch eine spezielle Regelung ausgehebelt, so Beckmann: "Diese Möglichkeit gibt es nur dann, wenn rechnerisch in jeder Klasse mindestens zwei Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf sind." Kann diese Vorgabe nicht erfüllt werden, entfällt die Möglichkeit der Absenkung für alle Klassen. Das heißt: Sind in einer 4-zügigen Stufe nur sechs statt acht Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf, muss die Schule bei entsprechendem Anmeldebedarf alle Klassen bis auf 30 Schüler auffüllen. Noch unübersichtlicher ist die Situation in der Grundschule.

Das schafft ein Ungleichgewicht zwischen Schulen, die den Anforderungen voll entsprechen können und denen, die das nur teilweise leisten können, erklärt Beckmann: "Auf diese Art spart die Landesregierung Lehrerstellen – und das auf dem Rücken der Kinder mit und ohne Behinderung. Außerdem ist es absurd, Inklusion in Klassen mit 30 Kindern betreiben zu wollen." Beckmann fordert die Landesregierung auf, in allen Schulen mit inklusiv unterrichtenden Klassen die gleichen Bedingungen zu schaffen, und das heißt: deutliche Absenkung der Klassenobergrenze.

"Darüber hinaus ist nicht geregelt, was mit den Klassengrößen passiert, wenn in der 6. Klasse Schulformwechsler dazustoßen. Nach bestehender Rechtslage gilt die für Klasse 5 im Idealfall vorgesehene Absenkungsmöglichkeit dann nicht mehr", bemängelt Beckmann, "das, was die Landesregierung hier betreibt, ist Augenwischerei."


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden