Urteilsbegründung des OVG Weimar zur Lehr- und Lernmittelverordnung liegt vor

Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Weimar zur Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats liegt nun vor. Das Kultusministerium wertet derzeit die Urteilsbegründung aus. Erst danach – voraussichtlich Anfang Dezember – ist eine Aussage über die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, und die dann notwendigen weiteren Schritte möglich. Dies betrifft eine mögliche Rückzahlung bisher gezahlter Elternbeiträge, aber auch die Möglichkeit der Nicht-Zulassungsbeschwerde\*).

09.11.2006 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Am 25. September 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Weimar die Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats für unwirksam erklärt, da die Verordnung den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig gerecht werde. Unmittelbar darauf wurde das bisherige Verfahren ausgesetzt. Von den Eltern oder von volljährigen Schülern wurden und werden keine Beiträge in Form der Lernmittelpauschale mehr gefordert. Säumige Zahler erhielten keine Leistungsbescheide mehr und der Vollzug der bereits erlassenen Leistungsbescheide wurde ausgesetzt. Bis zu einer Entscheidung des Kultusministeriums über die weitere Vorgehensweise ist es nicht notwendig, dass sich die Eltern einzeln an die Schulen, Schulämter oder das Kultusministerium wenden. Das Ministerium wird die Öffentlichkeit auch weiterhin informieren.

Seitens der Landesregierung wird aber an einer angemessenen Beteiligung der Eltern an der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, die im Grundsatz vom Gericht nicht in Frage gestellt wurde, festgehalten.

*) Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen. Die Nicht-Zulassungsbeschwerde ist die Anfechtung der Nichtzulassung der Revision innerhalb eines Monats.


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