VBE: Schieflage bei Schulleiterbesoldung beseitigen
Der Landesvorstand des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg fordert in einer in Pforzheim einstimmig verabschiedeten Resolution, insbesondere die Umgestaltung des als ungerecht empfundenen Besoldungsgefüges bei Schulleitern und deren Stellvertretern rasch in Angriff zu nehmen.
04.07.2010 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergEin Grund- und Hauptschullehrer, der die Leitung einer kleinen Grundschule übernimmt, verdient deutlich weniger, als wenn er sich an einer Hauptschule um ein Beförderungsamt ohne Leitungsfunktion bewirbt. Der Konrektor als ständiger Vertreter des Schulleiters hat wiederum die gleiche Besoldungsgruppe wie der beförderte Hauptschulkollege. Ein Grundschulrektor und der Leiter eines Gymnasiums werden mit monatlich bis zu 2000 Euro unterschiedlich hoch besoldet.
Nach Auffassung des Landesvorstands müssen Konrektoren mindestens eine, Rektoren mindestens zwei Besoldungsgruppen höher eingestuft werden als Lehrer. Die Besoldung der Führungskräfte aller Schularten ist im Sinne der Gleichwertigkeit der Lehrämter zu vereinheitlichen, so das einhellige Votum des VBE-Gremiums. Dabei muss die besoldungsrelevante Schülerzahlobergrenze zur Bewertung der Schulleitungsämter deutlich abgesenkt werden.
Unabdingbar für den gewerkschaftlichen Berufsverband VBE ist, dass Rektoren und Konrektoren mit der offiziellen Übertragung der neuen Aufgaben sofort befördert werden und nicht erst Monate später wie zurzeit üblich. Wenn dies aus stellenplantechnischen Gründen nicht möglich ist, müssen die bestellten Führungskräfte solange für die neue Tätigkeit eine adäquate Ausgleichszahlung erhalten.
Der VBE-Landesvorstand fordert, dass jede Schule einen Rektor und einen Konrektor als ständigen Vertreter hat - unabhängig von der Größe und Schulart.
Ausdrücklich begrüßt der VBE den Prozess, die Selbstverantwortung der Schulen zu stärken. Weil Rektoren zum einen Lehrer an ihren Schulen sind - also selber unterrichten -, zum anderen Führungs- und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, muss für deren anspruchsvolle Managementtätigkeit eine angemessene Leitungszeit verlässlich zur Verfügung stehen.
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